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INFOBRIEF
Obst, Gemüse und Karto eln
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Ausgabe: 01/2013
Qualitätssicherung.
Vom Erzeuger bis zur Ladentheke.
STANDARD LOGISTIK
WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
O sind zugelassene Pflanzenschutzmit-
tel in anderen EU-Mitgliedsländern preis-
günstiger als in Deutschland. Da ist es
häu g interessant, sie im Ausland zu kau-
fen und in Deutschland anzuwenden bzw.
weiterzuverkaufen. Grundsätzlich ist die-
ser sogenannte Parallelhandel möglich.
Ein neuer Flyer informiert über die Details.
Händler und Erzeuger, die für den Eigenbedarf
importieren, benötigen für das entsprechen-
de Pflanzenschutzmittel eine Genehmigung
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL). So kann sicher-
gestellt werden, dass die Qualität des impor-
tierten Pflanzenschutzmittels auch der des in
Deutschland zugelassenen Referenzmittels
entspricht. Andernfalls drohen Sanktionen.
Außerdem können Ernteausfälle, nicht zuläs-
sige Rückstände im Ernteprodukt, Rückrufak-
tionen und Liefersperren die Folge eines nicht
geeigneten Mitteleinsatzes sein. Nachgeahm-
te Produkte, sogenannte Generika, die keine
Zulassung in einem Mitgliedstaat der EU be-
sitzen, sind keine Parallelimporte. Sie dürfen
ohne Zulassung nicht vermarktet oder ange-
wendet werden.
Der Flyer „Würden Sie das Ihren Pflanzen ge-
ben?“, der gemeinsam vom BVL, DRV, BVA
und der LWK NRW herausgegeben wurde,
informiert ausführlich darüber, was illegale
Pflanzenschutzmittel sind und über die Risi-
ken und Nebenwirkungen. Den Flyer nden
Sie auf
.
FLYER INFORMIERT
PARALLELIMPORTE VON PFLANZENSCHUTZMITTELN NUR MIT AUFLAGEN
In vier Schritten zur
Systemteilnahme:
1
Anmeldung in der QS-Datenbank
unter
2
Auswahl einer Zertifizierungsstelle,
die
die Teilnahme am QS-System organisiert
3
Unterzeichnung einer Teilnahme- und
Vollmachtserklärung
4
a.
Für Logistikunternehmen
mit
IFS-Zertifikat: Eingabe der Zertifi-
katslaufzeit und der Registrierungs-
nummer des IFS-Logistics-Zertifikats
b.
Für Logistikunternehmen
ohne
IFS-Zertifikat: Durchführung
eines unabhängigen Audits. Um
dessen Organisation kümmert sich
die Zertifizierungsstelle
Ab dem 1. Januar 2013 bietet QS einen Stan-
dard für Logistik von frischemObst und Gemü-
se an, nach dem sich Spediteure zerti zieren
lassen können. ErsteVerträgemit Spediteuren
zur Systemteilnahme wurden bereits abge-
schlossen, auch Logistik-Bündler sind schon
registriert. Im Folgenden erhalten Sie Antwor-
ten zu häu g an uns gestellte Fragen.
Welche Vorteile bringt der QS-Standard?
Es ist ein schlanker, praxisgerechter Standard
mit individuell zugeschnittenen Anforderungen,
der alle relevanten Bereiche beim Transport
und im Umschlaglager abdeckt. Auditoren von
unabhängigen Zerti zierungsstellen prüfen und
dokumentieren die Einhaltung aller Kriterien des
Leitfadens. Ein wichtiges Signal an alle Kunden.
Für wen ist der Standard gedacht?
Für Spediteure, die frisches Obst, Gemüse und
Karto eln einschließlich bearbeiteter Ware (z.
B. Freshcut) logistisch handhaben, z. B. trans-
portieren, versenden, be- und entladen sowie
kurzfristig lagern. Unternehmen, die auch Ware
verpacken, handeln und/oder bearbeiten, sind
im Sinne von QS Großhandelsunternehmen.
Was sind die Schwerpunkte des Standards?
QS legt den Fokus beim Logistik-Standard auf
Warenrückverfolgbarkeit und Hygiene. So sind
beispielsweise regelmäßige Hygieneschulungen
für alle, die mit Produkten in Kontakt kommen,
erforderlich.
Transportieren jetzt nur noch zerti zierte
Spediteure Obst & Gemüse im QS-System?
Ab dem Jahr 2015 soll dies der Fall sein. Bis da-
hin gibt es eine Übergangszeit, in der die Teil-
nahme fakultativ ist. Ausgenommen von der
Regelung sind landwirtscha liche Transporte.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt in der Datenbank un-
ter
.
Dort ist unter dem
Menüpunkt „Neuanmeldung“ die Stufe „Groß-
handel/Logistik Obst, Gemüse, Karto eln“
auszuwählen. Im weiteren Verlauf kann der
Spediteur entscheiden, ob er sich nach dem
QS-Logistik zerti zieren lassen oder - wenn vor-
handen - auf Basis seines IFS-Logistics-Zerti kat
teilnehmen möchte.
Was ist besonders zu beachten?
Der Spediteur kann entscheiden, ob eine Zertif-
zierungsstelle oder ein Logistik-Bündler die Sys-
temteilnahme für ihn organisiert. Hierzu zählen
die Beau ragung/Durchführung einer unabhän-
gigen Kontrolle (Audit) sowie eine vertragliche
Vereinbarung zur Teilnahme am QS-System.
Braucht man auch mit IFS-Logistics-Zerti -
kat eine QS-Zerti zierung?
Nein. Doppelte Zerti zierungen werden vermie-
den: Spediteure mit einem IFS-Logistics Zerti -
kat können ohne eine zusätzliche Zerti zierung
am QS-System teilnehmen. Sie brauchen sich
nur über die Datenbank anmelden und mit ei-
nem Logistik-Bündler eine vertragliche Verein-
barung über die Systemteilnahme abschließen.
Was ist ein Logistik-Bündler?
Ein Logistik-Bündler übernimmt gewisse Aufga-
ben bezüglich der Systemteilnahme, z. B. die
Organisation des QS-Logistik Audits beim Spe-
diteur. Bei einer Teilnahme auf Basis eines IFS-
Logistics-Zerti kats trägt er die Zerti katslauf-
zeit in die Datenbank ein. Zudem ist der Bündler
Ansprechpartner für die Spediteure in Sachen
QS. Er kann z. B. ein Beratungsunternehmen,
Verband oder eine Erzeugergemeinscha sein.
Eine aktuelle Liste mit QS-zugelassenen Bünd-
lern Logistik Obst, Gemüse, Karto eln ist auf
unserer Webseite im Downloadcenter verö ent-
licht.