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4 IMPRESSUM Verantwortlich für den Inhalt: DFHV Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Dr. Andreas Brügger Bergweg 6 D-53225 Bonn Telefon: +49 228 91145-0 Internet: www.dfhv.de QS Qualität und Sicherheit GmbH Dr. Hermann-Josef Nienhoff Schedestr. 1-3 D-53113 Bonn Telefon: +49 228 35068-0 Internet: www.q-s.de Gestaltung: Susanne Del Din (del din design, Siegburg) Fotos: Shutterstock Datenbasis: Analyseergebnisse aus Rückstandmonito- ringprogrammen von DFHV und QS, von Oktober 2018 bis einschließlich September 2019 Stand: Januar 2020 Monitoring- Report 2020 QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH und DFHV Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Im Oktober 2019 haben die EU-Mitgliedstaaten den EU-Ver- ordnungsentwurf zur Festlegung von Höchstgehalten (HG) für Perchlorat einstimmig angenommen. Dieser sieht für verschiedene Obst- und Gemüsekulturen einen HG von 0,05 mg/kg, für Kürbisgewächse/Grünkohle von 0,1 mg/kg sowie für Blattgemüse/Kräuter von 0,5 mg/kg vor. Nach An- gaben der EU sollen die im Zuge der SANTE 10126/2019 festgelegten HG für Perchlorat voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 gelten. Aber welche Folgen hat das in der Praxis? In einer von QS und dem DFHV durchgeführten Unter- suchung traten in zehn Produktgruppen Perchlorat -Befunde auf (s. Abb. 1). In sechs Fällen (1,1 %) wäre einer Über- schreitung der voraussichtlich ab 1. Juli 2020 geltenden HG zu verzeichnen (s. Abb. 2). Zahlreiche Anpassungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) treiben aktuell die gesamte Obst- und Gemüsebranche um. QS und der DFHV haben untersucht, welche Folgen die geplanen RHG von Chlorat und HG von Perchlorat auf bestimmte Produktgruppen in Bezug auf die RHG-/HG-Auslastung hätten. Zur ebenfalls in Planung befindlichen RHG-Absenkung für Chlorpropham gibt Romain Cools vom World Potato Congress (WPC) seine Einschätzung ab. Themen im Fokus Auswirkungen von RHG-/HG-Anpassungen Perchlorat Neue Höchstgehalte sollen ab 1. Juli 2020 gelten Im Juni 2019 hat die EU-Kommission entschieden, die Ge- nehmigung für den Wirkstoff Chlorpropham nicht zu erneu- ern. In Deutschland sind damit am 31. Juli 2019 alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff ausgelaufen. Für diese gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Die EU-Mitgliedstaaten widerrufen spätestens am 8. Januar 2020 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit demWirkstoff Chlorpropham . Üblicherweise folgt dann eine Absenkung des RHG. Auch für Chlorpropham ist davon auszugehen, dass der RHG nach Ende der Aufbrauchfrist abgesenkt wird. Der genaue Zeitpunkt sowie dessen Höhe standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Seit 2010 gilt EU-weit ein Anwendungsverbot für Pflanzen- schutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorat . Neben dem Einsatz als Pflanzenschutzmittel gibt es jedoch weitere Eintrags- pfade (z. B. Trinkwasser). In den letzten Jahren wurde disku- tiert, über welchen rechtlichen Rahmen die RHG geregelt werden und wie diese ausfallen sollten. Voraussichtlich im Februar 2020 soll über einen EU-Verordnungsentwurf (gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ) abgestimmt wer- den, der ohne jegliche Übergangsregelungen verbindliche RHG für Chlorat in unterschiedlichen Produkten und Pro- duktgruppen vorsieht. Abb. 3 zeigt, dass Chlorat-Befunde in 12 Produktgruppen verzeichnet wurden, insbesondere bei Blatt- und Fruchtgemüse. Blickt man auf die Nachweise unter Berücksichtigung der aktuell vorgeschlagenen RHG ( SANTE 10684_2015 Rev.8 ) würden 12 von 364 Proben (3,3 %) eine RHG-Überschreitung aufweisen (s. Abb. 4). Be- troffen sind die Kulturen Erdbeere (Freiland/Deutschland), Grapefruit (Mexiko), Melone (Honduras), Radieschen (Ge- wächshaus/ Niederlande), Schlangengurke (Niederlande), Tomate (1x Belgien, 5x Spanien) und Zucchini (Spanien) . Chlorpropham Genehmigung nicht erneuert, RHG-Absenkung droht Chlorat Verbindliche RHG im Laufe des Jahres 2020 geplant RHG-Auslastung in % Anteil der Befunde in % ≤ 1 > 1-10 > 10-20 > 20-30 > 30-40 > 40-50 > 50-60 > 60-70 > 70-80 > 80-90 > 90-100 > 100 1,1 67,6 11,8 7,4 2,5 1,1 1,6 0,8 1,1 1,1 0,5 3,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 PROZENTUALE AUSLASTUNG DER VORGESCHLAGENEN RÜCKSTANDSHÖCHSTGEHALTE ANZAHL PROBEN MIT CHLORATANALYSE UND CHLORATNACHWEISEN Kulturgruppe Anzahl der Proben 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Kultur-Pilze Zitrusfrüchte Kartoffeln Stängelgemüse Kohlgemüse Exoten Steinobst Kräuter Fruchtgemüse Blattgemüse auf Chlorat analysiert Chlorat nachgewiesen 734 180 81 28 49 7 3 3 7 1 1 2 2 444 330 148 104 73 55 41 19 14 14 10 Erdbeeren/ Beerenobst Wurzel- und Knollengemüse HG-Auslastung in % Anteil der Befunde in % ≤ 1 > 1-10 > 10-20 > 20-30 > 30-40 > 40-50 > 50-60 > 60-70 > 70-80 > 80-90 > 90-100 > 100 0,9 64,4 15,3 8,2 3,2 3,5 1,5 0,4 0,7 0,6 0,2 1,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 ANZAHL PROBEN MIT PERCHLORATANALYSE UND PERCHLORATNACHWEISEN Kulturgruppe Anzahl der Proben auf Perchlorat analysiert Perchlorat nachgewiesen 0 200 400 600 800 1000 Kohlrabiblätter Zitrusfrüchte Hülsenfrüchte Kohlgemüse Exoten Kräuter Fruchtgemüse Blattgemüse 890 295 56 134 23 3 10 10 3 2 1 565 251 237 109 51 49 21 19 2 Wurzel- und Knollengemüse Erdbeeren/ Beerenobst PROZENTUALE AUSLASTUNG DER VORAUSSICHTLICH AB 1. JULI 2020 GELTENDEN HÖCHSTGEHALTE „Die einschneidendste Veränderung während meiner 30-jährigen Karriere sind das Zulassungsende und die Suche nach einem Ersatz für Chlorpropham im Kartoffel- sektor. Hierdurch müssen wir nicht nur lernen, mit na- türlichen Alternativen zu arbeiten, sondern auch dafür sorgen, dass alle Lagerräume intensiv gereinigt werden, um Kreuzkontaminationen zu ver- meiden. Da dieses Thema im Zusam- menhang mit der Lebensmittel- sicherheit steht, werden sowohl die zuständigen Behörden als auch die Wertschöpfungs- kette selbst strenge Kontrollmaßnahmen für Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse ergreifen. Es ist dabei von ent- scheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten dies ernst nehmen und dass Qualitätssicherungssysteme diesem Thema in den Leitlinien und Überwachungsverfahren be- sondere Beachtung schenken.“ ROMAIN COOLS, PRÄSIDENT DES WORLD POTATO CONGRESS (WPC) Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4

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