

Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
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Wenn
Obst- und Salat-/Gemüsemischungen nicht vollständig aus QS-Zutaten bestehen (z.B.
Gemischter Salat mit Croutons, Dressing, Ei, Tunfisch)
Dann
müssen alle stückigen pflanzlichen Komponenten, die einen Anteil von mindestens 10%
ausmachen, hervorgehobene Zutaten und die Hauptzutat als QS-Ware eingesetzt werden
müssen alle QS-Bestandteile in der Verkehrsbezeichnung mit dem Zusatz „(QS)“ und in dem
Zutatenverzeichnis mit einer Fußnotenbezeichnung gekennzeichnet werden
muss das Etikett durch die QS-Geschäftsstelle freigegeben werden.
Zeichennutzung bei Convenience-Produkten
Convenience-Produkte bestehen häufig aus mehreren Zutaten. Dabei muss der Kunde klar erkennen
können, welche der enthaltenen Fleisch-, Obst und/oder Gemüsebestandteile von QS-zertifizierten
Betrieben stammen. Für die Zeichennutzung gelten daher zusätzliche Regeln.
Bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten (Convenience-)
Produkten ist zusätzlich darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile
innerhalb der Produktdeklaration als „QS“ deklariert sind.
Bei Produkten aus tierischen und pflanzlichen Komponenten muss transparent sein,
welche Anteile QS-Zutaten sind. Für pflanzliche Komponenten über einem Anteil von 10%
ist dies verpflichtend.
Bei Salat- und Gemüsemischungen muss mindestens die Hauptzutat QS-Ware sein.
Der Anteil muss klar gekennzeichnet werden und eine Etikettenfreigabe ist in jedem Fall
erforderlich.
Wenn
das Produkt aus Fleisch oder Fleischwaren sowie Obst, Gemüse oder Kartoffeln besteht
Dann
müssen alle stückigen pflanzlichen Komponenten, die einen Anteil von mindestens 10% aus-
machen, oder in der Verkehrsbezeichnung hervorgeohoben sind als QS-Ware eingesetzt werden
müssen alle QS-Bestandteile in der Verkehrsbezeichnung mit dem Zusatz „(QS)“ und in dem
Zutatenverzeichnis mit einer Fußnotenbezeichnung gekennzeichnet werden
muss das Etikett durch die QS-Geschäftsstelle freigegeben werden.