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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen

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Wenn

Obst- und Salat-/Gemüsemischungen nicht vollständig aus QS-Zutaten bestehen (z.B.

Gemischter Salat mit Croutons, Dressing, Ei, Tunfisch)

Dann

müssen alle stückigen pflanzlichen Komponenten, die einen Anteil von mindestens 10%

ausmachen, hervorgehobene Zutaten und die Hauptzutat als QS-Ware eingesetzt werden

müssen alle QS-Bestandteile in der Verkehrsbezeichnung mit dem Zusatz „(QS)“ und in dem

Zutatenverzeichnis mit einer Fußnotenbezeichnung gekennzeichnet werden

muss das Etikett durch die QS-Geschäftsstelle freigegeben werden.

Zeichennutzung bei Convenience-Produkten

Convenience-Produkte bestehen häufig aus mehreren Zutaten. Dabei muss der Kunde klar erkennen

können, welche der enthaltenen Fleisch-, Obst und/oder Gemüsebestandteile von QS-zertifizierten

Betrieben stammen. Für die Zeichennutzung gelten daher zusätzliche Regeln.

Bei der Abbildung des Prüfzeichens auf zusammengesetzten (Convenience-)

Produkten ist zusätzlich darauf zu achten, dass die relevanten Bestandteile

innerhalb der Produktdeklaration als „QS“ deklariert sind.

Bei Produkten aus tierischen und pflanzlichen Komponenten muss transparent sein,

welche Anteile QS-Zutaten sind. Für pflanzliche Komponenten über einem Anteil von 10%

ist dies verpflichtend.

Bei Salat- und Gemüsemischungen muss mindestens die Hauptzutat QS-Ware sein.

Der Anteil muss klar gekennzeichnet werden und eine Etikettenfreigabe ist in jedem Fall

erforderlich.

Wenn

das Produkt aus Fleisch oder Fleischwaren sowie Obst, Gemüse oder Kartoffeln besteht

Dann

müssen alle stückigen pflanzlichen Komponenten, die einen Anteil von mindestens 10% aus-

machen, oder in der Verkehrsbezeichnung hervorgeohoben sind als QS-Ware eingesetzt werden

müssen alle QS-Bestandteile in der Verkehrsbezeichnung mit dem Zusatz „(QS)“ und in dem

Zutatenverzeichnis mit einer Fußnotenbezeichnung gekennzeichnet werden

muss das Etikett durch die QS-Geschäftsstelle freigegeben werden.