diemeldenden Betriebe anhand ihrer Verab-
reichungsdaten in Kategorien einteilen. Dazu
müssen Schwellenwerte festgelegt werden.
Aus Sicht des Tierarztes Dr. Rolf Nathaus soll-
ten sich die Kategorien amMedian und den
Quartilen der Behandlungsintensität orien-
tieren. Das sieht auch der Vorschlag für eine
gesetzgeberische Lösung vor. Die Stallgröße
steht laut Dr. Nathaus nicht im Zusammen-
hang mit der Häufigkeit von Erkrankungen.
Beim Geld hört’s auf
Künftigwird jeder Betrieb vierteljährlich über
seine Antibiotika-Kategorie imVergleich zur
Branche insgesamt informiert. Hähnchen-
mäster erhalten seit Ende Mai ihre erste in-
dividuelle Auswertung. Je nach Kategorie
werden unterschiedliche Maßnahmen um-
zusetzen sein wie etwa eine verpflichtende
Hygieneberatung.
Der Therapieindexwird nach der gleichen
Formel berechnet wie die „Therapiehäufig-
keit“ nach demgeplanten neuen Arzneimit-
telgesetz. Daher wäre eine Zusammenarbeit
mit der staatlichen Datenbank einfachmög-
lich, wenn sie in Betrieb geht. Doppelmel-
dungen könnten vermiedenwerden. Mit Hilfe
der QS-Daten können auch andere Kenn-
ziffern zum Antibiotikagebrauch ermittelt
werden, beispielsweise die durchschnittli-
che Tagesdosis (ADD) oder die definierte Ta-
gesdosis (DDD), die in Dänemark und den
Niederlanden gebräuchlich sind. Wie jetzt
deutlich wurde, entfaltete das Monitoring
durch QS bereits vor seiner Einführung in
die Praxis eine Wirkung — und auch lange
vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Rege-
lung. Nach einer Schätzung des Bundesver-
bandes für Tiergesundheit (BfT) sank der Ab-
satz von Antibiotika für die Tierhaltung 2012
der Menge nach um 10 % bis 15 %.
QS nimmt aber nicht nur im Bemühen
umein Verringerung der Antibiotikaresisten-
zen eine zentrale Position ein, sondern auch
in den Beratungen über die branchenweite
Initiative zum Tierwohl“. Dabei bedrängt
vor allem der Lebensmitteleinzelhandel das
QS-Prüfsystem, nicht in der Rolle des Koor-
dinators zu verharren. Wenn sich die Betei-
ligten, und das sind DBV und ISN sowie der
ZDS auf Seiten der Landwirtschaft, der Zen-
tralverband der Fleischwirtschaft und die
drei größten Schlachtunternehmen sowie
führende Einzelhandelsketten, einigen und
ihr Ziel erreichen, imLaufe des Jahres Krite-
rien für eine „tiergerechte und nachhaltige“
Schweine- und Geflügelhaltung zu verein­
baren, würde der Einzelhandel das QS gern
als Kontrollinstanz installieren (
vgl. Inter-
view„Der Handel will die Branchenlösung“
).
Denn die Einhaltung der Tierwohlkriterien
müsste überprüft werden. Ohne zertifizier-
tes Siegel wird das nicht gehen. QS verfügt
über die notwendigen Strukturen.
Doch während bei den Kontrollen ein
Kompromiss noch vorstellbar ist, den Auf-
schlag auf den Erzeugerpreis, den es für eine
tierwohlorientierte Produktion geben soll,
will das QS-Prüfsystem nicht abwickeln.
Mit Rücksicht auf das Kartellrecht dürfte
die Finanzierung des Tierwohl-Bonus somit
eines der kniffeligsten Probleme sein, das es
auf demWeg zu einer branchenweiten Tier-
wohl-Initiative zu lösen gibt. Die Niederlän-
der haben daraus die Konsequenz gezogen,
die Realisierung und Verteilung eines Mehr-
erlöses komplett denMarktkräften zu über-
lassen. Die Erzeuger dürften bei dieser Lö-
sung den Kürzeren ziehen.
Norbert Lehmann,
Redakteur agrarmanager
2
Verteilung des Therapieindex
bei Mastschweinen
Von September 2012 bis März 2013 haben
7.415
Mäster im QS-Prüfsystem vollständige
Daten zum Antibiotikaeinsatz in die Monitoring-
Datenbank eingegeben. Davon hat knapp ein
Viertel kein Antibiotikum eingesetzt. Rund ein
Fünftel der Betriebe kommt jedoch auf mehr als
zehn Behandlungstage je Tierplatz.
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
24%
0 (
keine
Behandlung)
39%
1
bis 5
17%
>5 bis 10
20%
>10
sachlich
Veterinär
Dr. Rolf Nathaus sagt,
große Ställe sind
nicht gleich-
bedeutend mit mehr
Antibiotika.
AMG-Novelle verzögert
Der gesetzlich verordnete Einstieg in
das Antibiotikamonitoring lässt weiter
auf sich warten. Der Vermittlungs-
ausschuss von Bundestag und Bun-
desrat konnte sich in seiner Sitzung
Anfang Juni nicht auf einen Kompro-
miss zur Novelle des Arzneimittel­
gesetzes (AMG) einigen.
Nun bleibt bis zur Bundestagswahl
nur noch die letzte Tagung des Bun-
desrates vor der Sommerpause am
5.
Juli, um das Gesetz zu beschließen.
Voraussetzung ist, dass sich der Ver-
mittlungsausschuss Ende Juni ver-
ständigt.
juli 2013
agrarmanager
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