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INFOBRIEF
Obst, Gemüse und Kartoffeln
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Ausgabe: 03/2012
Qualitätssicherung.
Vom Erzeuger bis zur Ladentheke.
INFOBRIEF
obst, gemüse und kartoffeln
Editorial
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Neuer Standard für Logistik
1
Änderungen für 2013
2
Fachbeiratssitzung
2
Pilotprojekt Futterkartoffeln
2
Hygiene: Reinigung und Desinfektion
3
Lernen mit QS
3
Firmenportrait
4
Systempartner und Märkte
4
Kurz und Aktuell
4
Liebe Leserinnen und Leser,
eine lückenlose Kontrolle - vom Landwirt bis zur
Ladentheke - umfasst nicht nur die Erzeugung
und den Handel, sondern bezieht auch den
Transport mit ein. Deshalb bietet QS ab 2013
einen neuen Standard Logistik an. Details dazu
erfahren Sie unten in unserem Beitrag „Schwer-
punkt Rückverfolgung und Hygiene“.
Über die jüngste Sitzung des Fachbeirats und
über seinen Besuch im Gartenbauzentrum in
Straelen berichten wir auf Seite 2. Dort erfahren
Sie auch, welche Revisionen der Fachbeirat für
2013 beschlossen hat.
Was bei der Reinigung und Desinfektion zu be-
achten ist, erfahren Sie von Regina Zschaler auf
Seite 3. Sie ist Expertin für Mikrobiologie und
sagt: „Hygiene ist eine der wichtigsten Säulen
der Lebensmittelsicherheit.“
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr QS-Team
Bonn, 26.09.2012
Ab dem 1. Januar 2013 wird QS einen Stan-
dard für Logistik von frischem Obst und
Gemüse anbieten. Demnach dürfen nach
einer zweijährigen Übergangszeit, ab dem
Jahr 2015 alle von Spediteuren durchge-
führten Transporte innerhalb der System-
kette Obst, Gemüse und Kartoffeln, nur von
zertifizierten Dienstleistern durchgeführt
werden.
Die Anforderungen sind im Leitfaden Groß-
handel/Logistik, Teil B zusammengefasst. Sie
wurden vorab mit Experten besprochen und
speziell auf Spediteure zugeschnitten. Zur
Überprüfung der praktischen Umsetzung wur-
de der Leitfaden im Rahmen von Probeaudits
getestet. Schwerpunkte bilden die Themen
Rückverfolgbarkeit und Hygiene, wobei auch
das Umschlagslager berücksichtigt wird.
Im Sinne dieses Leitfadens sind Logistik-
dienstleister Unternehmen, die frisches Obst,
Gemüse und Kartoffeln einschließlich bearbei-
teter Ware (z. B. Freshcut) logistisch handha-
ben, z. B. transportieren, versenden, be- und
entladen. Dies umfasst alle Tätigkeiten bei
der Lieferung per LKW (Straßentransport)
sowie die kurzfristige Lagerung zum Zwecke
des Warenumschlags während der Lieferung.
Landwirtschaftliche Transporte sind hiervon
ausgenommen.
Logistikdienstleister, die auch Ware verpa-
cken, handeln und/oder bearbeiten, werden
wie bisher als Großhandel (Ersterfasser oder
Vermarkter) eingestuft.
QS erkennt IFS Logistics-Audits an
Um die Teilnahme für Spediteure am QS-
System praxisnah realisierbar zu machen
und doppelte Zertifizierungen zu vermeiden,
erkennt QS IFS Logistics-Audits ohne spezifi-
sche Zusatzcheckliste an. Unternehmen mit
inhalt
Editorial
Neuer QS-Standard für Logistik
Schwerpunkt Rückverfolgbarkeit und Hygiene
einem gültigen IFS Logistics-Zertifikat brau-
chen sich für eine QS-Zulassung somit nur in
der QS-Datenbank anmelden und mit einem
Logistik-Bündler, der die Angaben zum IFS Lo-
gistics-Zertifikat in die Datenbank einträgt, eine
vertragliche Vereinbarung abschließen.
Hintergrund für die Einbindung von Logistik-
dienstleistungen ist ein Beschluss des Fachbei-
rats Obst, Gemüse und Kartoffeln vom 14. Juli
2011 als Reaktion auf die EHEC-Krise, die die
hohe Bedeutung einer lückenlosen Kontrolle
der gesamten Lieferkette deutlich machte.