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INFOBRIEF
Obst, Gemüse und Kartoffeln
|
Ausgabe: 03/2013
Qualitätssicherung.
Vom Erzeuger bis zur Ladentheke.
INFOBRIEF
obst, gemüse und kartoffeln
Editorial
1
Doppelauditierungen vermeiden
1
Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen 2
Handeln bei Überschwemmungen
2
OPST - Kernobstspezialist aus der Steiermark 3
Auditorenschulungen 2013
3
Kommunikation mit den Verbrauchern
3
Systempartner und Märkte
4
Kurz und Aktuell
4
Liebe Leserinnen und Leser,
um Systempartnern Doppelauditierungen und
damit Zeit und Kosten zu ersparen, führt QS
regelmäßig intensive Vergleiche mit anderen
Standards durch. Ein solcher Vergleich hat
jetzt wieder stattgefunden mit dem Ergebnis,
dass weitere IFS-Audits mit einer Zusatzcheck-
liste im QS-System anerkannt werden können
(s. Seite 2). So gelten überall die gleichen
hohen Anforderungen, denn im QS-System
muss sich jeder, vom Erzeuger bis zur La-
dentheke, auf den anderen verlassen können.
Darüber hinaus bietet QS jetzt einen weiteren
Service an. Unternehmen können künftig ihr
Sozialmanagement begutachten lassen. Ei-
gens dafür haben die Wirtschaftsbeteiligten
eine spezielle Inspektion entwickelt (s. Seite 2).
Und wie gewohnt, gibt es wieder vieles
mehr aus der Welt der Qualitätssiche-
rung von Obst, Gemüse und Kartoffeln.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen
Ihr QS-Team
Bonn, 22.11.2013
inhalt
Editorial
Mit Auditanerkennungen erleichtert QS sei-
nen Partnern die Systemteilnahme: Zusätz-
licher Aufwand für Doppelauditierungen
wird dadurch vermieden. Davon profitieren
jetzt Systempartner, die sich nach IFS-Stan-
dards zertifizieren lassen. Mit der Revision
des Systemhandbuchs zum 01.01.2014 er-
kennt QS neben dem IFS Food dann auch das
IFS Cash&Carry/Wholesale Audit sowie das
IFS-Broker Audit an.
Voraussetzung für die Anerkennungen ist, dass
im Audit jeweils eine QS-Zusatzcheckliste mit
überprüft wird. Das hat der Fach-
beirat Obst, Gemüse, Kartoffeln in
seiner letzten Sitzung beschlos-
sen. Der jetzt vollzogenen An-
erkennung ist ein intensiver Ab-
gleich der QS-Anforderungen und
der IFS-Standards vorausgegan-
gen. Damit wird sichergestellt,
dass ein vergleichbar hohes Qua-
litätsniveau im QS-System durch-
gehend eingehalten wird, ohne
den Aufwand für doppelte Audits
zu betreiben.
IFS-QS-Kombiaudits für Großhändler
Da im Bereich frisches Obst, Gemüse und Kar-
toffeln häufig keine Verarbeitung der Produkte
stattfindet, gehen immer mehr Obst-, Gemüse-
und Kartoffel-Großhändler mit IFS-Food-Zertifi-
kat dazu über, sich nach dem neuen IFS-Stan-
dard Cash&Carry/Wholesale zertifizieren zu
lassen. Mit der Entscheidung des Fachbeirats für
die Anerkennung von IFS Cash&Carry/Wohlesale
begegnet QS diesem Trend.
Damit die Systempartner auf der Grundlage des
IFS-Audits allerdings die QS-Lieferberechtigung
erhalten, muss im Audit eine QS-Zusatzchecklis-
te angewendet werden. Diese dient dazu, dass
der Betrieb zusätzlich auf QS-spezifische Anfor-
derungen überprüft wird. Da die IFS Standards
Food und Cash&Carry/Wholesale in den rele-
vanten Bereichen weitgehend dieselben Anfor-
derungen enthalten, kann für beide Standards
dieselbe Zusatzcheckliste zugrunde gelegt wer-
den.
IFS-QS-Kombiaudits für Agenturen
Um die Teilnahme am QS-System auch für
Unternehmen zu erleichtern, die bereits nach
dem Standard IFS-Broker zertifiziert sind, er-
kennt QS ab dem 01.01.2014 auch die IFS-QS
Kombiaudits für den Bereich IFS-Broker/QS-
Agentur an. Dafür wurde eine Zusatzchecklis-
te speziell für Agenturen erstellt, d. h. für die
Unternehmen, die ohne einen direkten Wa-
renkontakt ausschließlich Handels- bzw. Ver-
marktungsaktivitäten ausüben. Sie gewähr-
leistet, dass alle für das QS-System relevanten
Anforderungen während des Audits überprüft
werden.
Fragen zu den neuen Anerkennungen beantwor-
ten wir gerne.
Anerkennung von IFS-Audits
Doppelauditierungen vermeiden