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INFOBRIEF
Fleisch und Fleischwaren
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Ausgabe: 04/2012
Qualitätssicherung.
Vom Landwirt bis zur Ladentheke.
Für ihre Zulassung im QS-System müssen
Auditoren regelmäßig an Schulungen teil-
nehmen: Damit trägt QS zu einheitlichen
Bewertungsmaßstäben vor Ort bei. Jede
Schulung schließt mit entsprechenden
schri”lichen Tests ab. Ab 2013 wird die
Schulungsintensität erhöht.
Auditoren im QS-System sind quali§zierte
Sachverständige. Die Anforderungen an sie sind
hoch. Wenn die Auditoren in den Betrieben die
Umsetzung von QS-Anforderungen bewerten,
müssen sie Sachkenntnis und Erfahrung einbrin-
gen“, sagt Cathrin Nimmesgern, die bei QS die
Auditorenschulungen organisiert.
Das schlägt sich auch in den Schulungen nieder:
Ab 2013 müssen die Auditoren für jede Zulas-
sungsstufe eine separate Schulungsveranstal-
tung besuchen und jeweils den Test bestehen.
Leistung wird dabei belohnt: Erreicht ein Auditor
in einem Test mindestens 90% der maximal zu
erreichenden Punktzahl, kann er die Teilnahme
an der Schulungsveranstaltung im darau›olgen-
den Schulungsjahr aussetzen. Bislang war eine
Schulungsteilnahme im Jahr Pflicht.
Im Jahr 2012 haben mehr als 720 Teilnehmer
die insgesamt 30 Schulungsveranstaltungen be-
sucht und dabei 1.185 Tests geschrieben. Nicht
alle waren dabei erfolgreich: 15 Prozent der Test
wurden nicht bestanden. In diesen Fällen muss-
ten die betre›enden Auditoren den Test nach-
schreiben, um die Zulassung zu erhalten.
Die Termine für die Schulungen 2013 stehen
fest. Der Veranstaltungsplan kann von der QS-
Homepage heruntergeladen werden.
AUDITOREN
SACHVERSTÄNDIGE AUF DER SCHULBANK
Über 1.200 unangekündigte Schwerpunkt-
kontrollen haben QS-Auditoren in diesem
Jahr bei Geflügelmästern in Deutschland
durchgeführt. Au”raggeber dieser Spotau-
dits war die deutsche Geflügelwirtscha”.
Sie hat sich damit bereits in 2012 der er-
weiterten QS-Prüfsystematik gestellt. Ab
2013
werden in der gesamten Systemkette
Fleisch und Fleischwaren unangekündigte
Audits als fester Bestandteil der Prüfsyste-
matik eingeführt.
Für die meisten Geflügelhalter werden unan-
gekündigte Spotaudits in 2013 nicht mehr neu
sein. In der Zeit von März bis Dezember 2012
haben viele Mäster von Hähnchen, Puten oder
Pekingenten im QS-System ihre Stalltüren für die
Auditoren geö›net und ihnen Einblick in den Be-
tireb gewährt.
Den Schwerpunkt der Kontrollen bildeten Krite-
rien zur Hygiene, Tiergesundheit und zum Tier-
schutz. Im Vordergrund stand die Kontrolle des
Produktionsprozesses, umfangreiche Dokumen-
tenkontrollen wurden nicht vorgenommen.
Konsequentes Vorgehen gewährleistet
Nicht alle Spotaudits konnten termingerecht
durchgeführt werden. In fünf Fällen beispiels-
weise haben Geflügelkrankheiten in den zu
kontrollierenden Herden das Audit verhindert.
Auf Unerwartetes wurde dennoch konsequent
reagiert. Bei Servicezeiten und Leerständen der
Ställe wurde das Audit verschoben, der neue
Audittermin dem Betrieb jedoch nicht mitgeteilt.
Das war rund 80 mal der Fall.
Bei Verweigerung droht Sanktionsverfahren
Die Akzeptanz bei den Betriebsleitern war in den
meisten Fällen vorhanden. Lediglich in zwei Fäl-
len haben Auditoren eine K.O.-Bewertung verge-
ben müssen, weil Betriebsleiter ihnen den Zu-
gang zu den Ställen verweigert hatten. Dadurch
haben die Betriebe ihre Lieferberechtigung für
das QS-System verloren. Um diese wieder zu be-
kommen, müssen sie sich nun einem vollstän-
digen Systemaudit unterziehen. Außerdem wird
der Sanktionsbeirat diese Fälle behandeln.
Ab dem 1. Januar 2013 müssen Lieferungen
von losen Mischfuttermitteln im QS-System
den belieferten landwirtscha”lichen Betrie-
ben eindeutig zugeordnet werden. Mit die-
ser neuen Anforderung wird die Warenrück-
verfolgung im QS-System verbessert.
Futtermittellieferanten sind ab 2013 verpflichtet,
die Viehverkehrs-Verordnungs-Nummer oder
kurz VVVO-Nummer der belieferten landwirt-
scha™lichen Betriebe auf den Lieferscheinen
oder der Rechnung anzugeben. Das bedeutet:
Diejenigen Hersteller und Händler, denen be-
kannt ist, für welchen Landwirt eine Futtermit-
tellieferung bestimmt ist, müssen kün™ig die
Zuordnung der Ware zur VVVO-Nummer vorneh-
men. Die Nummer begleitet dann die Ware bis
zum Landwirt. Viele Futtermittelhersteller haben
dafür ihre Warenwirtscha™ssysteme bereits an-
gepasst.
VVVO auch im Streckengeschä” angeben
Das heißt aber auch: Mischfuttermittelhersteller
müssen auch dann die VVVO-Nummer in den
Warenbegleitpapieren ausweisen, wenn noch
ein oder mehrere Streckenhändler der Lieferung
zwischengeschaltet sind. Ob der Streckenhänd-
ler nach QS oder einem anerkannten Standard
(
z.B. GMP+) zerti§ziert ist, spielt dabei keine
Rolle. Die Einhaltung der Anforderungen wird ab
Januar 2013 in den QS-Audits der Futtermittel-
hersteller und -händler überprü™.
Weitere Informationen zu VVVO-Nummern §n-
den Sie auch im QS-Blog. Dort §nden Sie auch
weitere Beiträge zu aktuellen Themen aus dem
QS-System. Nutzen Sie unter
auch die Kommentarfunktion. Auf Ihre Anmer-
kungen sind wir gespannt.
SPOTAUDITS GEFLÜGEL
AKZEPTANZ BEI DEN BETRIEBSLEITERN VORHANDEN
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