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QS – Bericht 2012
Ausblick 2013
Qualitätssicherung.
Vom Landwirt bis zur Ladentheke.
VVVO-Nummern registrieren, eindeutige
Herkunft sichern
Die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit im
QS-System sind zuletzt nach den Erfahrungen der
Dioxin-Ereignisse Anfang 2011 erweitert worden.
Unter anderem müssen seit 2012 alle Lieferungen
loser Mischfuttermittel eindeutig den belieferten
landwirtschaftlichen Betrieben zugeordnet werden.
Zu diesem Zweck dokumentiert der Mischfutterhersteller
oder Händler die Viehverkehrs-Verordnungs-Nummer
(
VVVO-Nummer) auf den Warenbegleitpapieren.
Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Rückverfolg-
barkeit ihrer Produkte sicherzustellen. Über die
gesetzlichen Vorgaben hinaus müssen sie im QS-
System Verfahren einrichten, die es ihnen ermöglichen,
Informationen zum Warenbezug nach festen
Zeitvorgaben zusammenzustellen. Diese müssen in
der Futtermittelwirtschaft, der Fleischindustrie und im
Lebensmitteleinzelhandel binnen vier Stunden ermittelt
und bei Anforderung am gleichen Tag an QS
weitergegeben werden.
Qualifikation für kritische Prozesse in
der Futtermittelproduktion
Hersteller und Verarbeiter, die in risikobehafteten
Herstellungsverfahren Futtermittel produzieren,
werden seit 2013 von besonders geschulten
Auditoren kontrolliert.
Zu den sogenannten kritischen Prozessen gehören
die Herstellung von geschützten oder raffinierten
Pflanzenfetten und -ölen, Raffinations- und
Destillationsfettsäuren, Salzen von Fettsäuren,
Fischöl, Pflanzenglycerin, Pflanzenrohglycerin
sowie Mischfetten/-ölen und Mischfettsäuren. Die
erweiterten Anforderungen tragen dem höheren
Risiko bei der Herstellung dieser Produkte Rechnung
und wurden infolge der Dioxingeschehnisse Anfang
2011
verschärft.
Im Oktober 2012 vertieften 20 QS-Auditoren ihre
Kenntnisse in der fett- und ölverarbeitenden Industrie
in einer separaten Schulung. Sie sind nun für die
Auditierung spezieller Herstellungsprozesse in der
Futtermittelwirtschaft berechtigt.
Aus den Systemketten 2012
Qualitätssicherung in der konkreten Umsetzung