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QS – Bericht 2012
Ausblick 2013
Betäubungslose Ferkelkastration
endet 2019
Gemeinsames Ziel der Wirtschaftsbeteiligten
ist es, so bald wie möglich vollständig auf die
Ferkelkastration zu verzichten (Düsseldorfer
Erklärung vom 28. September 2008). Mit der im
Februar verabschiedeten Novelle des Tierschutz-
gesetzes wurde das Verbot der betäubungslosen
Ferkelkastration ab 2019 gesetzlich geregelt.
Die von QS moderierte Koordinierungsplattform
zum Verzicht auf Ferkelkastration vereinbarte im
vergangenen Jahr unter anderem die Erarbeitung
eines
Praxishandbuchs mit Tipps zu Haltung und
Fütterung von Jungebern
.
Es soll Landwirten den
Einstieg in die Jungebermast erleichtern. Zum
1.
Juli 2012 wurde der
Leitfaden Schlachtung/
Zerlegung
um Anforderungen zur Identifizierung
von Schlachtkörpern mit Geruchsabweichungen mit
der menschlichen Nase erweitert. Danach müssen
Betriebe, die Jungeber schlachten, Verfahren
einrichten, die eine zuverlässige Identifikation von
geruchsauffälligen Schlachtkörpern ermöglichen.
Im QS-System dürfen männliche Ferkel schon seit
2009
nur unter Verwendung von Schmerzmitteln
kastriert werden.
Standardarbeitsanweisungen für
Tierschutzbeauftragte
Bei QS-Audits in Schlachtbetrieben wird seit 2013
das Vorliegen von Standardarbeitsanweisungen
für Tierschutzbeauftragte kontrolliert. Darin
müssen die Zuständigkeiten des Tierschutzbeauf-
tragten eindeutig festgelegt sein. Die Standard-
arbeitsanweisungen sollen sicherstellen, dass
alle Vorgaben zum Tierschutz einheitlich und
vollständig umgesetzt werden. Sie orientieren
sich an den betrieblichen Gegebenheiten und
sind risikoorientiert zu erstellen, d. h. dort, wo die
Gefahr für Abweichungen am größten ist, muss der
Tierschutzbeauftragte genau hinschauen.
Der Tierschutzbeauftragte ist für den operativen
Tierschutz vor und während der Schlachtung
verantwortlich. Er kontrolliert, ob Mitarbeiter
korrekt arbeiten und ob die Geräte zur Betäubung
einwandfrei funktionieren. Jeder Schlachtbetrieb
muss einen Tierschutzbeauftragten benennen, der
die Einhaltung der Tierschutzanforderungen bei der
Schlachtung kontrolliert. Die Anforderung, die für
QS-zertifizierte Unternehmen schon seit mehr als
zehn Jahren gilt, wurde jetzt auch in der Verordnung
über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
(
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) verankert.