QS-Report:
Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe November/2016
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Auswertung von Befunddaten
Tiergesundheitsindex gibt Überblick – Fortsetzung von Seite 1
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration
Entscheidungshilfen für die Wirtscha
Ab dem 1. Januar 2019 wird es in Deutsch-
land verboten sein, männliche Ferkel be-
täubungslos zu kastrieren. So schreibt es
das Tierschutzgesetz vor. Davon sind rund
24 Millionen in Deutschland geborene und
aufgezogene Ferkel betro en. Als Alterna-
tiven stehen die chirurgische Kastration
mit Betäubung, die Jungebermast sowie die
Jungebermast mit Impfung (Immunokastra-
tion) zur Wahl. Von dem Ausstieg aus der
betäubungslosen Ferkelkastration ist die
gesamte Wirtscha skette betro en. Damit
alle Beteiligten fundierte Entscheidungen
für einen erfolgreichen Ausstieg tre en
können, müssen sich alle Stufen mit den
möglichen Folgen und auch mit der Ver-
braucherakzeptanz auseinandersetzen.
Absprachen und Vereinbarungen sind nötig,
damit die geänderten Vorgaben ab 2019 mög-
lichst ohne Verwerfungen in der Kette umge-
setzt werden können. Dennoch ist ein deut-
licher Strukturwandel, insbesondere in der
deutschen Ferkelerzeugung, aber auch in der
Mast und bei der Schlachtwirtscha , zu erwar-
ten. Noch ist nicht klar, welches der drei Alter-
nativverfahren sich durchsetzen wird. Die von
QS moderierte Koordinierungsplattform „Ver-
zicht auf betäubungslose Ferkelkastration“
hat eine Situationsanalyse der Wirtscha
auf den Weg gebracht und beraten. Danach
werden etwa die Häl e der Schweinehalter die
Kastration mit Schmerzausschaltung als Alter-
nativverfahren bevorzugen, 33 Prozent die
Junggebermast und 17 Prozent die Immuno-
kastration. Alle drei zur Verfügung stehenden
Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile. Darü-
ber hinaus erfordern die Varianten spätestens
ab 2019 ein hohes Maß an zuverlässigen Vereinbarungen bis hin zu
vertraglichen Bindungen durch die gesamte Kette hindurch. Dement-
sprechend hoch wird der logistische Aufwand für die verschiedenen
Warenströme sein. Saisonale Schwerpunkte in der Vermarktung be-
stimmter Teilstücke stellen besondere Herausforderungen dar. Vor
allem kleinere Betriebe werden sich dabei nicht leicht tun.
Vereinbarungen mit Nachbarländern erstrebenswert
Um Marktspaltungen zu vermeiden, ist eine Gleichbehandlung in-
nerhalb des QS-Systems notwendig. In den QS-Gremien wird der-
zeit diskutiert, ob aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen im
Ausland, die deutschen Anforderungen zur Ferkelkastration auch
für Ferkel, Mastschweine und Schweinefleisch gelten sollten, die
aus den Nachbarländern ins QS-System geliefert werden. Die QS-
Geschä sstelle hat dazu Gespräche mit den bilateralen Vertragspart-
nern in Belgien, den Niederlanden und Dänemark aufgenommen.
Studie untersucht Verbrauchermeinung
Wie reagieren Verbraucher, wenn sie von der Ferkelkastration und
den verschiedenen Maßnahmen erfahren? Stellen sich Ängste ein,
und wenn ja welche? Um diese Fragen zu klären, hat der QS-Wissen-
scha sfonds auf Bitten der Koordinierungsplattform „Verzicht auf
betäubungslose Ferkelkastration“ (s. QS-Report 1/2016) eine Studie
nanziert, um die Haltung der Verbraucher zu erfahren. In tiefenpsy-
chologischen Interviews wurden die Reaktionen der Verbraucher
auf die drei Alternativverfahren und deren Skandalisierungspo-
tenzial erforscht. Das geringste Potenzial für einen Skandal besitzt
demnach die chirurgische Kastration mit
Betäubung. Die Jungebermast erfährt eine
gemischte Akzeptanz. Einerseits wird die
Vermeidung der schmerzha en Kastration
begrüßt. Andererseits ist das Skandalrisi-
ko höher, denn die Vorstellung von Verro-
hung und Aggression unter den Jungebern
wirkt auf viele Verbraucher abstoßend.
Das größte Skandalisierungspotenzial hat
laut der Studie die Immunokastration. Die
Behauptung, dass keine Rückstände im
Fleisch verbleiben, wird nicht geglaubt
(Stichwort „Hormonfleisch“).
wie jeder Einzelne diese Daten verwenden darf. Das gilt für die Tier-
halter, die Schlachtbetriebe, die landwirtscha lichen Bündler, ggf.
Berater oder die zuständigen Veterinärämter.
Amtliche Seite zieht mit
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes wur-
de ein bundesweit einheitliches Konzept für die Befunderfassung
entwickelt und mit den betro enen Wirtscha sverbänden abge-
stimmt. Dabei flossen in erheblichem Umfang die Erfahrungen aus
den Pilotprojekten von QS für eine Befunddatenbank amtlicher
Schlachtbefunde ein.
Dr. Edwin Ernst
, Leiter der Bund-Länder-AG:
„Die Befunddatenerfassung beim Schwein
war bisher einzig auf Einzelbefunde sowie
Organbefunde ausgerichtet. Damit wurden
die Zielvorgaben des EU-Rechts jedoch
nicht vollständig erreicht. Die Nutzung
der Daten aus der Fleischuntersuchung
zur Verbesserung der Tiergesundheit und
des Tierwohls rücken auch immer mehr in
den Fokus der amtlichen Überwachung am
Schlachthof. Auch sind die Erwartungen
des Handels und der Verbraucher in die-
sen Fragen in den letzten Jahren erheblich
gestiegen. Darauf haben wir reagiert: Seit
Oktober diesen Jahres wird die neue Be-
funddatenerfassung angewandt, sofern die
technischen Voraussetzungen am Schlacht-
hof dies zulassen. Es ist gut, dass die Wirt-
scha den gleichen Weg eingeschlagen hat
und wir einen sehr hohen Deckungsgrad
bei der Erfassung und Bewertung der Be-
funddaten erreicht haben.“
59,4 Mio. Mastschweine in
Deutschland geschlachtet
48,4 Mio. Ferkel in Deutschland
geboren und aufgezogen
(davon 24,2 Mio. männliche)
1,8 Mio. t Schweinefleisch exportiert
(frisch, gekühlt, gefroren)
2,2 Mio. Ferkel exportiert
(davon 1,1 Mio. männliche)
0,9 Mio. Mastschweine exportiert
0,9 Mio. t Schweinefleisch importiert
(frisch, gekühlt, gefroren)
11,3 Mio. Ferkel importiert
(davon 5,165 Mio. männliche)
4,3 Mio. Mastschweine importiert
Detaillierte Studienergebnisse
nden Sie unter:
www.q-s.de/studie-ferkelkastrationSchweineproduktion und Vermarktung in Deutschland
(Angaben aus 2015)