QS-Report:
Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe November/2016
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Die Anlieferung tragen-
der Tiere zur Schlachtung
stößt nicht nur in Politik
und Gesellscha auf Kritik,
auch Tierhalter und Schlachtbetriebe lehnen
dieSchlachtung gravider Tiere grundsätzlich
ab. Um die landwirtscha lichen Betriebe
für das Thema zu sensibilisieren, erfassen
die Schlachthöfe im QS-System seit dem
1. Januar 2015 Rinder, die im letzten Drittel
der Trächtigkeit angeliefert wurden, und
melden diese Fälle an den Tierhalter zu-
rück. Darüber hinaus erwägt QS, kün ig die
Abgabe tragender Tiere an Schlachthöfe und
die Vermarktung ihres Fleisches als QS-Ware
zu verbieten.
Seit 2013 erhebt der Verband der Fleisch-
wirtscha e.V. (VDF) die Fallzahlen bei
Schlachthöfen, wenn im Rahmen der
amtlichen
Schlachttier-
und
Fleisch-
untersuchung eine Trächtigkeit im letzten
Drittel bei weiblichen Rindern festgestellt
wurde. Fazit bisher: Über die gesamte Zeit
liegt die Zahl auf niedrigem Niveau, nur
etwa 0,8 Prozent der weiblichen Rinder,
die zur Schlachtung angeliefert wurden,
sind als hochtragend eingestu worden.
ReinhardSchoch
, der beimVDF die Erhebung
der Fallzahlen koordiniert, bestätigt: „Wir
haben in dieser Erhebung Rückmeldungen
zu mehr als zwei Dritteln der in Deutschland
geschlachteten Rinder. Die Zahlen liegen
stets deutlich unter einem Prozent, also auf
einem konstant niedrigen Niveau.“
Seit Juni 2016 erhebt der VDF darüber hin-
aus auch Daten über die Trächtigkeit von
Schlachtsauen. Eine aktuelle Zwischenaus-
wertung zeigt, dass sich ca. 0,2 Prozent der
In den
Revisionsinformationen
im
Dokumentencenter auf
www.q-s.dewerden
diese und weitere Änderungen detailliert
beschrieben.
Anlieferung tragender Tiere zur Schlachtung
Aktuelle Fallzahlen weiter auf niedrigem Niveau
Revisionen 2017
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Leitfaden Lagerung Fleisch
Unternehmen, die im Au rag von QS-Systempartnern Fleisch
und Fleischwaren lagern, können sich nach dem neuen
Leitfaden
Lagerung von Fleisch und Fleischwaren
zerti zieren lassen. Neben
den allgemeinen Anforderungen des QS-Systems betre en die
wichtigsten Kriterien des Leitfadens die Einhaltung von Hygiene- und
Temperaturanforderungen sowie die Rückverfolgbarkeit. Die Teil-
nahme ist für Unternehmen der Lagerung zunächst optional. Nach
einer zweijährigen Übergangsphase wird die Zerti zierung nach QS
oder einemanerkanntenStandard ab dem1. Januar 2019 für alle von
QS-Systempartnern beau ragten Lagerunternehmen verpflichtend.
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Jan Peilnsteiner
, Geschä sführer des Verbandes Deutscher
Kühlhäuser & Kühllogistikunternehmer e.V (VDKL)
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„Durch den neuen QS-Leitfaden werden die hohen gesetzli-
chen Anforderungen an die temperaturgeführte Lagerlogistik
weiter konkretisiert und praxisgerecht beschrieben. Dies führt
bei den Unternehmen nicht nur zu Planungs-, sondern auch zu
Rechtssicherheit. Zudem können die Lagerunternehmen selber
entscheiden, ob Sie ein QS-Audit durchführen oder die erfolgreiche
Zerti zierung z.B. nach dem IFS Logistics bei QS nachweisen und
darüber eine Zulassung im QS-System erhalten. So werden unnötige
Doppelzerti zierungen vermieden und eine hohe Qualität bei der La-
gerung von Fleisch und Fleischwaren in Kühlhäusern gewährleistet.“
Salmonellenmonitoring
Für die inSchweinemastbetrieben quartalsweise vorgenommene
Salmonellen-Kategorisierung werden nur noch Proben aus den
letzten fünf Kalenderquartalen heran-
gezogen. Die bisherige
Mindestbepro-
bungszeit
von sechs Monaten entfällt.
Stattdessen soll die Kategorisierung
kün ig unmittelbar dann erfolgen, wenn
das vorgegebene Probensoll erfüllt ist.
Schlachtbetriebe erhalten zu jeder
Lieferung einen Vorschlag für die
Salmo-
nellen-Beprobung
. Die bisherige Mög-
lichkeit, ausschließlich Blutproben im
Bestand zu ziehen, entfällt durch die
neue Regelung. ImBestand entnommene
Proben werden zwar weiterhin für
die Salmonellen-Kategorisierung von
Schweinemastbetrieben herangezogen,
nden aber für die Berechnung des Pro-
benvorschlags keine Berücksichtigung.
Notfallplan Tierhaltung
Um die Versorgung der Tiere auch dann
sicherzustellen, wenn der Betriebsleiter
oder mangels Strom die zur Tierbetreu-
ung erforderliche Technik ausfällt, müs-
sen alle Tierhalter im QS-System einen
Notfallplan
haben. Dieser muss mindes-
tens die Kontaktdaten des Ho ierarztes,
des technischen Notfalldienstes sowie
eines Ansprechpartners enthalten, der
mit den Gegebenheiten im Betrieb ver-
traut ist. QS stellt eine Arbeitshilfe zum
Download zur Verfügung.
Die Anforderung „Wirtscha sdünger und
Nährsto vergleich“ wird aus allen Leit-
fäden Landwirtscha gestrichen.
Gate-Keeping-Regelung Futtermittel
Im Leitfaden Futtermittelwirtscha (Anlage
10.2.) werden die Anforderungen zur
Gate-Keeping-Regelung
weiter verschär .
So muss jede Partie jedes Einzelfuttermit-
telherstellers, der nicht QS-zerti ziert ist,
gemäß QS-Kontrollplan beprobt werden.
Tiere bei Anlieferung zumSchlachthof im letzten Drittel der Trächtig-
keit befanden. Dazu Reinhard Schoch vomVDF: „Die Branche tut gut
daran, sich auch ein Bild von der Schlachtung tragender Sauen zu
machen, denn die Diskussion wird sich auf alle Nutztierarten aus-
weiten. Wir wollen mit dieser Erhebung auch bei den Schlachtsauen
schnell für Transparenz sorgen und die Schlachtung hochträchtiger
Tiere möglichst auf Null bringen.“
Die vergleichsweise niedrigen Werte ändern nichts daran, dass
hochtragende Tiere grundsätzlich nicht geschlachtet werden soll-
ten. In diese Richtung zielt auch eine Gesetzesinitiative der Bun-
desregierung, die eine Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-
verbots-Gesetzes auf den Weg gebracht hat. Demnach wäre eine
Abgabe von hochtragenden Tieren zur Schlachtung nicht erlaubt.
Zu klären ist, ob und wenn ja, welche Ausnahmen zugelassen
wären (z.B. im Fall von Seuchenprävention). Auch innerhalb des
QS-Systems wird derzeit diskutiert, eine entsprechende Regelung
zu verankern. Mit Blick auf die Gesetzesinitiative soll das weitere
Vorgehen in der Sitzung des Fachbeirats Rind und Schwein Anfang
2017 erneut erörtert werden.