Monitoring-Report-Futtermittel-Komplett - page 4

ZAHLEN, FAKTEN UND
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
HOHES ANFORDERUNGSPROFIL FÜR LABORE
Mit Analysen im QS-Futtermittelmonitoring dürfen nur Labore beauftragt werden, die eine QS-Aner-
kennung haben. Damit ein Labor anerkannt wird, muss es eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC
17025 besitzen. Außerdem ist nachzuweisen, dass es vor der Anerkennung an Ringversuchen zu den
Parametern teilgenommen hat. Darüber hinaus muss ein Labor zeigen, dass es die von QS vorge-
gebenen Prüfmethoden anwendet und eine Liste mit Parametern und deren Bestimmungsgrenzen
sowie Analysespielräumen für den Bereich Futtermittel übermitteln. Zur Aufrechterhaltung der QS-
Anerkennung sind alle Labore verpflichtet, an regelmäßig stattfindenden Laborkompetenztests teil-
zunehmen.
FACHKENNTNISSE FÜR DIE PROBENAHME
Jeder Betrieb, der Futtermittel herstellt oder handelt, muss am Futtermittelmonitoring teilnehmen.
Die Proben können die Futtermittelunternehmen hierfür selbst ziehen (Ausnahme: Landwirte).
Dies erscheint auf den ersten Blick kritisch, bietet aber durch den stufenübergreifenden Ansatz
im QS-System trotzdem Sicherheit. Denn jede Stufe zieht sowohl im Rohwareneingang als auch
im Warenausgang Proben. Damit kontrolliert sich die Kette gegenseitig. Die Probenahme in der
Landwirtschaft organisieren die Bündler. Auf landwirtschaftlichen Betrieben müssen die Proben
immer durch Dritte gezogen werden, zumeist ziehen die Auditoren während der unabhängigen
Kontrolle die Futterprobe. Grundsätzlich gilt: Nur qualifizierte Personen dürfen Proben ziehen.
RISIKOORIENTIERTE KONTROLLPLÄNE
Innerhalb des QS-Futtermittelmonitorings gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Kontrollplänen,
die konkret auf die jeweilige Branche zugeschnitten sind. Die Kontrollpläne werden regelmäßig auf
den Prüfstand gestellt und können angepasst werden, sobald auf aktuelle Entwicklungen und Vor-
kommnisse im Markt reagiert werden muss. Die Analyseergebnisse fließen natürlich ebenfalls in die
Erstellung von Kontrollplänen ein. Fallen Produkte negativ auf, wird die Untersuchungshäufigkeit er-
höht. Wenn zahlreiche Untersuchungen jedoch ein geringes Risiko zeigen, wird die Untersuchungs-
häufigkeit gesenkt.
MELDEPFLICHT IM EREIGNISFALL AN QS
IM VERGLEICH: AMTLICHE ÜBERWACHUNG
UND QS-FUTTERMITTELMONITORING
Anzahl der untersuchten Proben differenziert nach Betriebskategorien
bei Tierhaltern 4.536 4.296 5.072 5.381
bei Herstellern oder Händlern 10.668 10.294 11.499 11.996
gesamt 15.204 14.590 16.571 17.377
bei Tierhaltern 4.674 4.547 5.057 4.999
bei Herstellern oder Händlern 21.045 17.970 15.612 13.576
gesamt 25.719 22.517 20.669 18.575
amtliche
Jahresstatistik*
QS-Monitoring
2013
2012
2011
2010
2012
2011
2013
2010
2013
2012
2011
2010
QS-Monitoring
Untersuchungshäufigkeiten auf unerwünschte Stoffe
unerwünschte Stoffe mit
festgesetztem Höchstgehalt,
darunter:
39.299 38.667 36.762 35.088
Aflatoxin B1 2.287 1.815 1.811 1.810
Organische Chlorverbindungen
1
8.829 9.746 10.974 10.581
Schwermetalle
2
12.170 11.870 11.272 10.878
Dioxine 3.577 3.365 3.225 2.396
Verschleppungen von Kokzidiostatika 9.989 9.721 7.609 7.530
39.299 38.667 36.762 35.088
unerwünschte Stoffe ohne
festgesetzten Höchstgehalt,
darunter:
13.939 13.462 13.474 11.426
PCB 3.489 3.177 2.993 2.444
Mykotoxine (außer Aflatoxin B1) 7.587 7.117 7.486 7.233
gesamt 53.238 52.129 50.206 46.514
13.939 13.462 13.474 11.426
unerwünschte Stoffe mit
festgesetztem Höchstgehalt,
darunter:
52.525 41.280 33.169 24.902
Aflatoxin B1 5.049 2.495 2.361 2.205
Organische Chlorverbindungen 13.322 10.403 7.527 3.109
Schwermetalle (Pb, Cd, Hg, Ca) 22.952 21.016 17.560 15.595
52.525 41.280 33.169 24.902
unerwünschte Stoffe ohne
festgesetzten Höchstgehalt,
darunter:
15.689 14.136 10.114 9.212
PCB (nicht-dioxinähnliche PCB) 3.654 2.960 411 169
Mykotoxine (DON, ZEA, OTA) 12.035 11.176 9.703 9.043
gesamt 68.214 55.416 43.283 34.114
15.689 14.136 10.114 9.212
Dioxine, dioxinähnliche PCB
sowie Summe der Dioxine und
dioxinähnlichen PCB, davon:
11.202 7.366 5.721 3.993
– Dioxine 4.554 2.843 2.376 1.789
– PCB (dioxinähnliche PCB) 4.379 2.681 2.053 1.644
– Summe der Dioxine und
dioxinähnlichen PCB 2.269 1.842 1.292 560
11.202 7.366 5.721 3.993
amtliche
Jahresstatistik*
*Auszug aus den Ergebnissen der amtlichen Futtermittelüberwachung in Deutschland im Kontrolljahr 2013,
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaf
t
Hinweis: Für den Parameter „nicht-dioxinähnliche PCB“ wurden am 18. April 2012 gesetzlich vorgeschriebene
Höchstgehalte gültig. Trotzdem wird der Parameter in dieser Tabelle unter „unerwünschte Stoffe ohne festgesetz-
ten Höchstgehalt“ aufgelistet.
1
Chlordan, DDT, Dieldrin, Endosulfan, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol,
α
- und
β
-HCH, Gamma-HCH (Lindan)
2
Blei, Quecksilber, Arsen, Cadmium
Impressum
Herausgeber:
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer
Schedestr. 1–3
D-53113 Bonn
Telefon: +49 228 35068-0
Telefax: +49 228 35068-10
E-Mail:
Fotos: QS Qualität und Sicherheit GmbH, Shutterstock
Datenbasis: Analyseergebnisse des QS-Futtermittel-
monitorings von Januar 2008 bis September 2014
DER HERAUSGEBER: WER IST QS?
QS sorgt seit 2001 für Lebensmittelsicherheit – vom Landwirt bis zur Ladentheke.
95 Prozent des Schweine- und Geflügelfleisches deutscher Produktion stammen
heute aus QS-zertifizierten Betrieben, beim Rindfleisch sind es 70 Prozent. 79.000
Tierhalter nehmen insgesamt am QS-System teil. Das gemeinsame Ziel: konse-
quente Eigenkontrollen sowie umfassende Prozess- und Herkunftssicherung. Pro-
duzenten von frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln kommen hinzu. Innerhalb
des QS-Systems erzeugen sie nach klar definierten Kriterien sichere Lebensmittel,
unterstützt durch sämtliche vor- und nachgehenden Wirtschaftsstufen.
Überschreitung des Höchstgehaltes:
Die Partie muss gesperrt werden, das Produkt ist nicht mehr
verkehrsfähig und darf nicht verfüttert werden. Außerdem hat der Systempartner den Sachverhalt
der QS-Geschäftsstelle mit Hilfe des Ereignisfallblattes zu melden.
Überschreitung des Aktionsgrenzwertes:
Im Falle einer Überschreitung des Aktionsgrenzwertes
muss der Betrieb seine Prozesse genau unter die Lupe nehmen, sich auf Ursachenforschung be-
geben und Maßnahmen einleiten. Das Produkt darf aber in Verkehr bleiben. Eine Meldung des
Sachverhalts an QS ist Pflicht.
Überschreitung des Richtwerts:
Bei Überschreitung des QS-Richtwertes, der für ausgewählte Stoffe
und bei bestimmten Tieren (z.B. Aflatoxin B1 an Milchvieh) festgelegt ist, gilt im QS-System eine
Einschränkung: das Produkt ist zwar noch verkehrsfähig, darf aber nicht mehr in jedem Fall frei
verkauft werden. Der Sachverhalt ist QS (Ereignisfallblatt) zu melden, die das weitere Vorgehen
mit dem Systempartner abstimmt.
Bei einem positiven Befund
bei Salmonellen, antibiotisch wirksamen Substanzen und tierischen
Bestandteilen muss der Betrieb den Sachverhalt QS (Ereignisfallblatt) melden. Des Weiteren ist
eine Differenzierung hinsichtlich des Serovars, der antibiotisch wirksamen Substanz bzw. der Tierart
notwendig.
Liegt eine
Überschreitung des EU-Orientierungswertes
bei DON, ZEA oder OTA vor, besteht keine
Meldepflicht bei QS. Es sind jedoch unternehmensintern Maßnahmen zum Umgang mit der Ware
festzulegen und zu dokumentieren.
Hinweis:
Neben der Meldepflicht an QS bestehen auch Meldepflichten gegenüber der Futtermittel-
überwachungsbehörde.
obe.
1.
r
Bündler zieht die P
ersteller/Händler/
er HD
atenbank an.
2.
erschickt.
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4.
atenbank.
5.
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Analyseergebnisse
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3.
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VON DER PROBENZIEHUNG BIS IN DIE QS-DATENBANK
2012
2011
2012
2011
2013
2010
Monitoring-
Report 2014
Futtermittel
Stand: September 2014
1,2,3 5,6
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