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QS-Report:

Fleisch und Fleischwaren | Ausgabe November/2017

sind, auch wenn hier und da noch „Un-

gereimtheiten“ auftreten, die geprüft

werden müssen“

, so Klauke weiter. Die

vollständigen Ergebnisse der Praxispro-

jekte werden Ende des Jahres vorliegen.

Komplexe Berechnung der TGIs

Ein einziger TGI als Kenngröße für die

Tiergesundheit bleibt das Zielbild.

Zunächst haben wir vier Teilindices

gebildet, und zwar für Atemwegsgesund-

heit, Organgesundheit, Gelenkgesundheit

und Unversehrtheit des Schlachtkörpers.

Die Werte für die Indices liegen zwischen

0 und 100, wobei 0 das schlechteste

und 100 das beste Ergebnis bedeutet. Bei

In Deutschland wird kein Schwein geschlachtet, ohne dass seine

Organe nach der Schlachtung von einem Tierarzt untersucht werden.

Die bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung erho-

benen Befunddaten werden aktuell von 90 Schlachtbetrieben an die

QS-Befunddatenbank weitergegeben. Die dort gespeicherten Daten-

sätze zu mittlerweile mehr als 100 Millionen Schweineschlachtkör-

pern bilden ein stabiles Fundament für zielgerichtete Auswertungen

und zur Bildung von Tiergesundheitsindices (TGIs). Aktuell werden

die TGIs in vier Praxisprojekten mit dem Erzeugerring Westfalen, der

landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern (LQB), Westfleisch

und der VzF auf Herz und Nieren geprüft.

Für diese Praxisprojekte öffnen Mastbetriebe ihre Stalltüren für Fach-

berater, die die berechneten Indices mit den Gegebenheiten vor

Ort vergleichen. Sollte es etwa auf einem Hof mit einem TGI von 100

(maximal erreichbare Punktzahl) in der Realität nicht so perfekt aus-

sehen, gilt es, herauszufinden, wo die Gründe dafür liegen.

„Mehr

als 20 unserer Mitgliedsbetriebe haben sich spontan für diesen

Praxistest zur Verfügung gestellt und ihre Daten dafür freigegeben“

,

berichtet

Dr. Thorsten Klauke

vom Erzeugerring Westfalen (Bild).

„Unsere Berater haben schon einige dieser Betriebe besucht und

die Angaben, die wir von QS erhalten haben, mit den Gegebenhei-

ten vor Ort abgeglichen. Erste Rückmeldungen zeigen, dass wir mit

der Berechnung der Tiergesundheitsindices auf einem guten Weg

Auf Herz und Nieren

Teilindices zur Tiergesundheit auf dem Prüfstand

den vier Teilindices handelt es sich nicht um

physikalische Größen, die einfach gemes-

sen und angegeben werden können, wie

etwa bei der Temperatur. Vielmehr basiert

die Berechnung auf komplexen statis-

tischen Verfahren, die die Unterschie-

de bei der Befunderfassung zwischen

den einzelnen Schlachtbetrieben aus-

gleichen. Federführend bei der Aufstel-

lung und Fortentwicklung der TGIs ist

Professor Dr. Joachim Krieter von der

Christian-Albrechts-Universität Kiel. Durch

einen intensiven Austausch mit Experten

aus Praxis und Wissenschaft und nicht

zuletzt mit Hilfe der aktuellen Praxis-

projekte, werden Indices entwickelt,

die die Tiergesundheit im landwirt-

schaftlichen

Betrieb

abbilden

und

eine

Vergleichbarkeit

ermöglichen.

Die Landwirte erhalten künftig quartals-

weise eine Rückmeldung über die berech-

neten Indices zu jeder Befundgruppe und

können ihr Ergebnismit den Indices anderer

Betriebe vergleichen.

Leitfäden individuell

zusammenstellen

Im Dokumentencenter der QS-Webseite

können Sie die Leitfäden der Land-

und Futtermittelwirtschaft mit einem

PDF-Generator individuell zusammen-

stellen. Dabei können zu den jeweiligen

Basisleitfäden die Zusatzkapitel

(z.B. Tiertransport, VLOG-Zusatzmodul,

Initiative Tierwohl) beliebig hinzugefügt

und als Gesamtdokument herunter-

geladen werden.

Revisionen 2018

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Landwirtschaft Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung

Die Leitfäden Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung

und Geflügelhaltung werden neu strukturiert, um wichtige An-

forderungen besser zu verdeutlichen und eine akzentuierte

Bewertung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird eine klare Unter-

scheidung vorgenommen zwischen Anforderungen, die als Prüf-

kriterien kontrolliert werden und Hinweisen, Anregungen und

Erläuterungen, die nicht überprüft werden.

Tränken, die oberhalb des Troges angebracht sind, können

künftig als alleinige Tränkestelle angerechnet werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere nur rationiert gefüttert

werden und ein 1:1 Tier-Fressplatz-Verhältnis besteht.

Eine Änderung der Bewertungsmöglichkeit im Betreuungsver-

trag Hoftierarzt stellt ab 2018 kein K.O.-Kriterium mehr dar.

Die Anforderungen in Bezug auf die Schädlingsbekämpfung und das

Schädlingsmonitoring , die eine besondere Sachkunde beim Einsatz

von Rodentiziden der II. Generation vorsehen, werden gestrichen.

Futtermittelwirtschaft

Unternehmen, die Lebensmittel von Lebensmittelherstellern bezie-

hen und zu Futtermitteln aufbereiten, finden zukünftig im Leitfaden

Futtermittelwirtschaft ein neues Kapitel mit Beschaffungsanforde-

rungen, die beim Bezug von ehemaligen Lebensmitteln gelten.

Mutterkorn und Ochratoxin (OTA) werden

in die Kontrollpläne für Mühlenfuttermittel,

Mischfuttermittel sowie in den Kontrollplan

für Händler von Getreidekörnern aufgenom-

men. Blausäure wird im Kontrollplan für

Ölsaaten und Ölfrüchte, sonstige öllie-

fernde Pflanzen, deren Erzeugnisse und

Nebenerzeugnisse ergänzt.

Die Gate-Keeper-Regelung wird um eine

Verpflichtung erweitert, wonach sämt-

liche Rohwaren und Lieferanten, für die

das Gate-Keeping angewendet wird, in

der QS-Softwareplattform hinterlegt wer-

den müssen.

Fleischwirtschaft/LEH

Die Anlage 7.2 „QS-Kennzeichnung bei

Convenience Produkten“ wird in „Kenn-

zeichnung auf Endverbraucherverpackun-

gen“ umbenannt. Hintergrund ist, dass

die bisher ausschließlich für Convenience-

Produkte geltenden Regelungen zur

Kennzeichnung künftig für alle zusam-

mengesetzten Produkte gelten.

Der Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel

wird um ein Zusatzkapitel für den Online-

handel ergänzt. Die neuen Regelungen

betreffen insbesondere die Bereiche

Trockenlager, Kommissionierung und Wa-

renausgang, Versand/Transport, Retouren

und Reklamationsmanagement.