

Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen
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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Eigentümerin des markenrechtlich
geschützten QS-Prüfzeichens und der Bezeichnung „QS. Ihr Prüfsystem für
Lebensmittel.“
Das QS-Prüfzeichen
ist ein Konformitäts-
zeichen, das beim
Deutschen
Patent-
und Markenamt in
München, beim Har-
monisierungsamt für
den Binnenmarkt (EU)
in Alicante und bei der World Intellectual Property
Organization (WIPO) in Genf für die QS Qualität
und Sicherheit GmbH (QS) in das Markenregister
eingetragen und markenrechtlich geschützt ist.
Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen
Das QS-Prüfzeichen darf nur von Systempart-
nern der QS Qualität und Sicherheit GmbH und
ihren Tochtergesellschaften, von zugelassenen
Zertifizierungsstellen sowie Bündlern und an-
erkannten Laboren genutzt werden. Ihnen wird
das Zeichennutzungsrecht individuell durch den
System- oder Rahmenvertrag mit QS verliehen.
Landwirtschaftliche Betriebe, Tiertransporteu-
re und Filialen des Lebensmitteleinzelhandels
treffen keine unmittelbaren vertraglichen Ver-
einbarungen mit QS. Sie nehmen über Bünd-
ler am QS-System teil. Das Recht zur Nutzung
des QS-Prüfzeichens wird ihnen individuell
und auf Anfrage von ihrem Bündler verliehen.
Das QS-Prüfzeichen darf nicht ohne vorherige
schriftliche Genehmigung der QS Qualität und
Sicherheit GmbH oder der von ihr zur Unterli-
zenzierung ermächtigten Bündler verwendet
werden. Die unbefugte Abbildung des QS-Prüf-
zeichens ist untersagt. QS behält sich rechtli-
che Schritte gegen jeden vor, der das QS-Prüf-
zeichen und die Marken der QS Qualität und
Sicherheit GmbH ohne ausdrückliche vorherige
Genehmigung abbildet, vervielfältigt oder an-
derweitig nutzt.
Nutzung in der Kommunikation
Das QS-Prüfzeichen kann von den Nutzungsbe-
rechtigten für die Abbildung auf Produkten und
Verpackungsmaterial sowie auf Lieferscheinen
oder Warenbegleitpapieren genutzt werden. Die
Verwendung ohne direkten Produktbezug ist in
der Online-Kommunikation, als Element in der
Geschäftsausstattung (Briefbogen, Imagebro-
schüre etc.) sowie auf Werbemitteln aller Art
gestattet.
Nutzungsgebühren
Die von Systempartnern, Zertifizierungsstellen
und Laboren entrichteten Gebühren umfassen
das Recht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens. Eine
gesonderte Lizenzgebühr wird nicht erhoben.
2. Eigentum und Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen