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Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen

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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Eigentümerin des markenrechtlich

geschützten QS-Prüfzeichens und der Bezeichnung „QS. Ihr Prüfsystem für

Lebensmittel.“

Das QS-Prüfzeichen

ist ein Konformitäts-

zeichen, das beim

Deutschen

Patent-

und Markenamt in

München, beim Har-

monisierungsamt für

den Binnenmarkt (EU)

in Alicante und bei der World Intellectual Property

Organization (WIPO) in Genf für die QS Qualität

und Sicherheit GmbH (QS) in das Markenregister

eingetragen und markenrechtlich geschützt ist.

Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen

Das QS-Prüfzeichen darf nur von Systempart-

nern der QS Qualität und Sicherheit GmbH und

ihren Tochtergesellschaften, von zugelassenen

Zertifizierungsstellen sowie Bündlern und an-

erkannten Laboren genutzt werden. Ihnen wird

das Zeichennutzungsrecht individuell durch den

System- oder Rahmenvertrag mit QS verliehen.

Landwirtschaftliche Betriebe, Tiertransporteu-

re und Filialen des Lebensmitteleinzelhandels

treffen keine unmittelbaren vertraglichen Ver-

einbarungen mit QS. Sie nehmen über Bünd-

ler am QS-System teil. Das Recht zur Nutzung

des QS-Prüfzeichens wird ihnen individuell

und auf Anfrage von ihrem Bündler verliehen.

Das QS-Prüfzeichen darf nicht ohne vorherige

schriftliche Genehmigung der QS Qualität und

Sicherheit GmbH oder der von ihr zur Unterli-

zenzierung ermächtigten Bündler verwendet

werden. Die unbefugte Abbildung des QS-Prüf-

zeichens ist untersagt. QS behält sich rechtli-

che Schritte gegen jeden vor, der das QS-Prüf-

zeichen und die Marken der QS Qualität und

Sicherheit GmbH ohne ausdrückliche vorherige

Genehmigung abbildet, vervielfältigt oder an-

derweitig nutzt.

Nutzung in der Kommunikation

Das QS-Prüfzeichen kann von den Nutzungsbe-

rechtigten für die Abbildung auf Produkten und

Verpackungsmaterial sowie auf Lieferscheinen

oder Warenbegleitpapieren genutzt werden. Die

Verwendung ohne direkten Produktbezug ist in

der Online-Kommunikation, als Element in der

Geschäftsausstattung (Briefbogen, Imagebro-

schüre etc.) sowie auf Werbemitteln aller Art

gestattet.

Nutzungsgebühren

Die von Systempartnern, Zertifizierungsstellen

und Laboren entrichteten Gebühren umfassen

das Recht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens. Eine

gesonderte Lizenzgebühr wird nicht erhoben.

2. Eigentum und Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen