Zur Bekämpfung des Fruchtschalenwicklers (Adoxophyes orana) sowie des Lederfarbenen Schalenwicklers (Pandemis heparana) an Kernobst im Freiland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Isomate CLR MAX TT erlassen.
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung von Isomate CLR MAX TT (Wirkstoffe: Pheromone (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol) im Zeitraum vom 5. April bis zum 2. August 2023 gegen Fruchtschalenwickler und Lederfarbene Schalenwickler zulässig.
Weitere Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.