GlobalG.A.P und QS (mit QS-GAP) haben ihre Standards gegenseitig anerkannt. Erzeuger mit , einer QS-GAP-Zertifizierung müssen in der GlobalG.A.P.-Datenbank registriert werden, um in das GlobalG.A.P-System liefern zu können.
Betriebe mit einem gültigen GlobalG.A.P.-Zertifikat können in das QS-System liefern, wenn sie sich über einen QS-Bündler anmelden und obligatorisch am QS-Rückstandsmonitoring teilnehmen.
Erzeugerbetriebe mit mehreren Standorten, die nach dem GlobalG.A.P-Standard im Multisiteverfahren zertifiziert werden und am QS-System teilnehmen möchten, müssen jeden Standort auditieren und registrieren lassen. Für Betriebe mit einem Multisite mit QMS gelten analoge Anforderungen wie für Betriebe mit einem GlobalG.A.P.-Option 1-Zertifikat.
Informationen zur Teilnahem am QS-System, auch für Erzeugerbetriebe und Zertifikatsinhaber mit einem GlobalG.A.P.-Option 2-Zertifikat (Gruppenzertifizierung) finden Sie in den Anlagen zum Leitfaden unter den Dokumenten für Bündler.