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Pflanzenschutzmittel Orondis Evo - Notfallzulassung gegen Falsche Mehltaupilze an mehreren Kulturen um vier Monate verlängert

05.08.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die bereits seit Mitte April 2025 bestehenden Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo zur Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen (Peronosporaceae) an mehreren Kulturen verlängert.

Ursprünglich durfte Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin und Oxathiapiprolin) über die bestehende Zulassung hinaus vom 15. April bis 12. August 2025 gegen Falsche Mehltaupilze an Chinakohl und Pak Choi, Blumenkohlen, Salat-Arten sowie an Spinat und verwandten Arten zum Einsatz gebracht werden. Für die vorgenannten Kulturen wurde jetzt die Notfallzulassung für vier weitere Monate verlängert und gilt jetzt zusätzlich für den Zeitraum vom 13. August bis 10. Dezember 2025.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.


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