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Prozesskontrolle


Über den neuen QS-Standard „Prozesskontrolle“ haben ab sofort Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetriebe die Möglichkeit, die bewährte QS-Auditierung auch für Tierarten zu nutzen, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS‑Systems definiert sind.

Seit Juli 2026 können Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetriebe die bewährte QS‑Auditierung auch für Tierarten nutzen, die bisher nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems erfasst sind, beispielsweise Gänse. Damit werden zusätzliche Tierarten in die strukturierte und anerkannte Prozesskontrolle des QS-Systems integriert. Die Audits erfolgen vollständig nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch und dem geltenden Sanktionsverfahren. Ziel ist der Nachweis der Einhaltung von Prozess-, Hygiene- und Tierschutzanforderungen auf Basis der QS-Leitfäden. Branchenspezifische Ergänzungen sind möglich. Eine Vermarktung der erzeugten Ware als QS-Ware oder mit dem QS-Prüfzeichen ist ausgeschlossen, da sie nicht Teil der stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette ist.

 

Den QS-Leitfaden sowie weiterführende Unterlagen für die Prozesskontrolle finden Sie zum Download unter Dokumente.

Ihre Anprechpartner

Markus Hensgen

Bereichsleiter

Vincent Frackmann

Manager Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung
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