Seit Juli 2026 können Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetriebe die bewährte QS‑Auditierung auch für Tierarten nutzen, die bisher nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems erfasst sind, beispielsweise Gänse. Damit werden zusätzliche Tierarten in die strukturierte und anerkannte Prozesskontrolle des QS-Systems integriert. Die Audits erfolgen vollständig nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch und dem geltenden Sanktionsverfahren. Ziel ist der Nachweis der Einhaltung von Prozess-, Hygiene- und Tierschutzanforderungen auf Basis der QS-Leitfäden. Branchenspezifische Ergänzungen sind möglich. Eine Vermarktung der erzeugten Ware als QS-Ware oder mit dem QS-Prüfzeichen ist ausgeschlossen, da sie nicht Teil der stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette ist.
Den QS-Leitfaden sowie weiterführende Unterlagen für die Prozesskontrolle finden Sie zum Download unter Dokumente.