Auditor im QS-System werden
Auch Auditoren benötigen für ihre Tätigkeit im QS-System eine spezielle Zulassung. Grundlage hierfür ist eine landwirtschaftliche oder lebensmittelbezogene Ausbildung sowie eine einjährige branchenspezifische Berufserfahrung entsprechend der gewünschten Zulassungsstufe.
Wenn Sie als Auditor im QS-System zugelassen werden möchten, wenden Sie sich bitte an eine von QS zugelassene Zertifizierungsstelle. Mit dieser können Sie das weitere Vorgehen besprechen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an QS-Auditoren finden Sie auch im Leitfaden Zertifizierung.
Relevante Dokumente
Dokument (PDF / 664.4 KB)
Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie Regeln für die unabhängige Kontrolle (Durchführung von Audits, Erstellung von Auditberichten, Auditfrequenz) und Maßnahmen des Ständigen Internen Kontrollsystems (QS-SIKS).
Dokument (PDF / 642.2 KB)
Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie Regeln für die unabhängige Kontrolle (Durchführung von Audits, Erstellung von Auditberichten, Auditfrequenz) und Maßnahmen des Ständigen Internen Kontrollsystems (QS-SIKS).
Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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Labore
Labore, die Analysen im QS-System durchführen wollen, benötigen eine QS-Anerkennung. Eine Voraussetzung dafür ist die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Wenn Sie für Ihr Labor eine QS-Anerkennung erhalten möchten, sprechen Sie uns gerne an.
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FAQs
Ja, für die Hinterlegung der Analyseergebnisse gelten verschiedene Fristen, die in den spezifischen Monitoring-Leitfäden hinterlegt sind.
Zurzeit (Stand 01.01.2020) gelten folgende Gebühren (zzgl- MwSt):
- Einmalige Bearbeitungsgebühr (bei Futtermittel-/Rückstandsmonitoring):
Mit Eingang der Antragsunterlagen und vor Beginn der Antragsprüfung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1.500 Euro fällig. Diese wird bei Erhalt der Anerkennung im ersten Jahr auf die jährlich zu entrichtende Anerkennungsgebühr angerechnet. - Jährliche Anerkennungsgebühr: 500 €
- Mindestens einmal jährlich Teilnahmegebühr Laborkompetenztest/Ringversuch:
Variiert nach Monitoringsystem.
Das Zeichen QS-anerkanntes Labor
kann in dem Bereich eines Dokuments verwendet werden, in dem der Name, das Logo oder die Adresse des Labors aufgeführt ist.
Achten Sie aber darauf, dass das Logo nicht zu präsent in Prüfberichten dargestellt wird (z. B. bezüglich der Position und der Größe der Darstellung), die nichts mit dem QS-System zu tun haben. Das Zeichen sollte nicht größer als Ihr eigenes Firmenlogo sein. Ggf. können Sie sich an der Größe und der Position orientieren, den Sie für Ihr Akkreditierungslogo verwenden. Es muss vermieden werden, dass durch eine zu große Präsenz des Zeichens übersehen wird, dass in der Kopfzeile nur das Leistungsspektrum eines Laboratoriums allgemein dargestellt wird, losgelöst von der eigentlichen Laborleistung.