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QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel


Das Prüfsystem im Detail

Neue Systempartner Version2

Gründliche Kontrolle mit System

Neue Systempartner Version2

Die Qualitätssicherung im QS-System für sichere frische Lebensmittel beruht auf drei zusammenwirkenden Kontrollebenen. Dabei wissen alle Partner im QS-Verbund, dass sie ihr Ziel – sichere frische Lebensmittel effizient zu produzieren und zu vermarkten – nur dann erreichen, wenn die gesamte Wertschöpfungskette zusammenarbeitet.

Die erste Kontrollebene ist die betriebliche Eigenkontrolle. Hierbei tragen die Unternehmen selbst dafür Sorge, dass sie alle an sie von QS gestellten Anforderungen zuverlässig kontrollieren, erfüllen und gewissenhaft dokumentieren. QS unterstützt sie dabei mit klaren Vorgaben sowie praxisgerechten Leitfäden und Checklisten.

QS Audit Landwirtschaft

Kontrolle durch unabhängige Experten

QS Audit Landwirtschaft

Die zweite Kontrollebene des QS-Systems hat zwei wesentliche Bausteine: Die unabhängige Kontrolle (Audit) der Betriebe durch qualifizierte Auditoren und die Teilnahme der Betriebe an den jeweiligen Monitoringprogrammen.

Alle Partner im QS-Verbund lassen sich von unabhängigen Auditoren regelmäßig kontrollieren. Abweichungen von den Vorgaben und systematische Fehler bei der Qualitätssicherung können so aufgedeckt und abgestellt werden. Flächendeckende Monitoring-Programme und gezielte Laboranalysen belegen die zuverlässige Qualitätssicherung. Durch die systematische Erfassung und Auswertung der Daten aus den Monitoringprogrammen können mögliche Gefahren für die Lebensmittelsicherheit frühzeitig erkannt und bewertet werden.

Teaser Auditkontrolle

Das gesamte QS-System im Blick halten

Teaser Auditkontrolle

Die dritte Ebene ist die Kontrolle der Kontrolle. Über ein Ständiges Internen Kontrollsystems (SIKS) stellt QS sicher, dass die Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke einwandfrei funktioniert. Dabei kommt auch die Arbeit der Zertifizierungsstellen, der Auditoren und Labore auf den Prüfstand.

Auditor bei Herrn Butzen

Risikoorientiert mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben

Auditor bei Herrn Butzen

Bei ihren Kontrollen machen sich die Auditoren ein Bild vom jeweiligen Betrieb und bewerten anhand einer Checkliste die Einhaltung der betreffenden Einzelkriterien. Dafür werden Sie regelmäßig mit dem Ziel geschult, einheitliche Bewertungsmaßstäbe anzulegen, die bundesweit für das gesamte QS-System gültig sind. Aus der Bewertung der Einzelkriterien errechnet sich, ob und mit welchem Ergebnis ein Betrieb sein Audit bestanden hat.

Kriterien, die besonders relevant sind für die Lebensmittelsicherheit, der Tierschutz oder die Vertrauenswürdigkeit des QS-Systems, sind als K.O.-Kriterien definiert. Betriebe, die eines dieser Kriterien nicht einhalten, bestehen ihr Audit nicht und erhalten somit keine Lieferberechtigung für das QS-System.


Risikoorientierter Kontrollansatz

Die Kontrolle im QS-System erfolgt risikoorientiert. Das heißt: Der Zeitraum zwischen zwei Kontrollen ist abhängig davon, wie ein Betrieb im Audit abschneidet. Betriebe, bei denen Abweichungen und Fehler festgestellt werden, werden häufiger kontrolliert. Betriebe, die im Audit sehr gut abschneiden, besucht der Auditor seltener.

Dokumente

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Leitfaden Zertifizierung   info_outline

Anerkannte Standards

QS fördert aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Standardgrenzen über Ländergrenzen hinweg, so dass sich jeder auf den anderen verlassen kann. Im Sinne der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit pflegt QS den engen Kontakt zu den Standardgebern - eine gute Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung.


Transport | Frankreich

Qualimat Transport

Die gegenseitige Anerkennung zwischen Qualimat Transport und QS bezieht sich auf den Transport von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Qualimat-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Qualimat. Voraussetzung für Anerkennung durch Qualimat Transport ist ein jährliches QS-Audit.

Qualimat-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Dazu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Deutschland

QM-Milch (Futtermittelwirtschaft)

QS-lieferberechtigte Futtermittelhersteller können auf Basis ihrer Zertifizierung an Milchviehhalter liefern, die nach den Anforderungen von QM-Milch arbeiten.

Die Unternehmen melden sich hierzu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus und setzen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen ein Häkchen bei Teilnahme QM-Milch. In der QS-Datenbank erscheinen die Standorte dann in der Systempartnersuche als QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Giulia Offermann

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Belgien

OVOCOM (FCA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen dem belgischen Standard Ovocom-FCA (Ovocom/BFA) und QS bezieht sich auf die Herstellung, den Handel, den Transport, die Lagerung und auf den Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das System des belgischen Standardgebers liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu in der QS-Datenbank an, wählt den entsprechenden Standort aus und markiert in den Standortdaten unter Anerkennung in Fremdsystemen, in welches Fremdsystem geliefert werden soll. Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Voraussetzung für Lieferungen in das belgische System ist, dass die Unternehmen – abweichend von den QS-Vorgaben – jedes Jahr ein Audit durchführen.

Ovocom-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden und sich dazu in der QS-Datenbank anmelden. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Frankreich

Oqualim

Die gegenseitige Anerkennung zwischen dem französischen Standard Oqualim und QS bezieht sich auf die Herstellung von Mischfuttermitteln, Einzelfuttermitteln und Vormischungen sowie deren Handel und Private Labelling.
QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Oqualim-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Oqualim. Voraussetzung für Anerkennung durch Oqualim ist ein jährliches QS-Audit.

Alle Oqualim-zertifizierten Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich) veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Mischfutterherstellung | Deutschland

KAT – Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.

QS-zertifizierte Mischfutterhersteller können auf Basis ihrer QS-Zulassung an Legehennenhalter liefern, die nach den Anforderungen von KAT arbeiten.

Die Unternehmen melden sich hierzu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus und setzen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen ein Häkchen bei Teilnahme KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung e.V.). Zusätzlich ist mit KAT e.V. ein Vertrag abzuschließen. Nach Vertragsabschluss mit KAT und Einwilligung in die Zustimmungserklärung in der QS-Datenbank erscheinen die Standorte dann in der Systempartnersuche als QS-Betriebe mit Teilnahme an KAT.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Schwein | Niederlande

IKB Nederland Varkens (DGB)

QS erkennt die Audits des niederländischen Standards IKB Nederland Varkens (De Groene Belangenbehartiger b.v.) an. Schweine haltende Betiebe können auf der Grundlage ihrer IKB-Zertifizierung in das QS-System liefern.

Dazu werden sie durch den niederländischen Standardgeber in der QS-Datenbank angemeldet. Alle lieferberechtigten Betriebe sind in der QS-Datenbank abrufbar.

Umgekehrt erkennt DGB die QS-Audits für Schweinehalter an. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die QS-Geschäftsstelle.

Ansprechpartner

Katrin Spemann

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Niederlande

GMP+ International (GMP+ FSA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen GMP+ International und QS bezieht sich auf die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Private Labelling, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln sowie auf die Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei GMP+ Int.. Im Anschluss müssen sich Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um in das GMP+ System liefern zu können. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Private Labeller, Transporteure und Lagerhalter gilt dieses nicht. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) und für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung für die Anerkennung durch GMP+ International ist ein jährliches QS-Audit.

GMP+ zertifizierte Unternehmen, die in das QS-System liefern möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen werden nach Unterzeichnung eines Systemvertrages in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht. Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter müssen dazu keinen Systemvertrag unterzeichnen.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Produktion | Erzeugung | International

GLOBALG.A.P.

GlobalG.A.P und QS (mit QS-GAP) haben ihre Standards gegenseitig anerkannt. Erzeuger mit , einer QS-GAP-Zertifizierung müssen in der GlobalG.A.P.-Datenbank registriert werden, um in das GlobalG.A.P-System liefern zu können.

Betriebe mit einem gültigen GlobalG.A.P.-Zertifikat können in das QS-System liefern, wenn sie sich über einen QS-Bündler anmelden und obligatorisch am QS-Rückstandsmonitoring teilnehmen.

Erzeugerbetriebe mit mehreren Standorten, die nach dem GlobalG.A.P-Standard im Multisiteverfahren zertifiziert werden und am QS-System teilnehmen möchten, müssen jeden Standort auditieren und registrieren lassen. Für Betriebe mit einem Multisite mit QMS gelten analoge Anforderungen wie für Betriebe mit einem GlobalG.A.P.-Option 1-Zertifikat.

Informationen zur Teilnahem am QS-System, auch für Erzeugerbetriebe und Zertifikatsinhaber mit einem GlobalG.A.P.-Option 2-Zertifikat (Gruppenzertifizierung) finden Sie in den Anlagen zum Leitfaden unter den Dokumenten für Bündler.

Ansprechpartner

Dr. Annette Förschler

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | International

FamiQS (FamiQS asbl.)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen Fami-QS und QS bezieht sich auf die Herstellung und den Handel von Zusatzstoffen, Vormischungen, Einzelfuttermitteln sowie auf spezielle Mischfuttermittel (Ergänzungs-/ Diätfuttermittel).

QS-zertifizierte Betriebe, können auf Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Fami-QS System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Fami-QS.

Im Gegenzug können Fami-QS-zertifizierte Betriebe eine Lieferberechtigung in das QS-System erhalten. Hierzu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an und unterzeichnen einen QS-Systemvertrag. Im Anschluss werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen hierzu liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | International

EFISC-GTP Aisbl.

Die gegenseitige Anerkennung von European Feed & Food Ingredients Safety Certification - Good Trading Practice (EFISC-GTP) und QS bezieht sich auf die Herstellung von Einzelfuttermitteln der Ölsaaten-, Stärke- und Biodieselindustrie und die Malzherstellung sowie auf den Handel, den Transport, die Lagerung und den Umschlag von Einzelfuttermitteln pflanzlicher Herkunft. Transport ist dabei nur in Kombination mit einer Zertifizierung für Handel und/oder Lagerung anerkannt.

QS-zertifizierte Unternehmen, können ohne zusätzliches Audit an EFISC-GTP zertifizierte Betriebe liefern. Dem EFISC-GTP zertifizierten Kunden muss bei der Lieferung das QS-Zertifikat zur Verfügung gestellt werden.

EFISC-GTP-zertifizierte Unternehmen können ohne ein zusätzliches Audit ins QS-System liefern. Hierzu meldet sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss eines Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

|

CSA-GTP

Die vorläufige Anerkennung von Charte de Sécurité Alimentaire – Good Trading Practice (CSA-GTP) durch QS bezieht sich auf den Handel, Lagerung und Umschlag sowie Transport von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen (unverarbeitete Erzeugnisse). Der Transport sowie Lagerung und Umschlag ist dabei nur in Kombination mit einer Zertifizierung für den Handel anerkannt. Die Anerkennung läuft zunächst bis zum 31.12.2020.

CSA-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen sich nicht in der QS-Datenbank anmelden, um in das QS-System liefern zu können. Es reicht die Vorlage eines gültigen Zertifikates, wobei der jeweilige Tätigkeitsbereich auf dem Zertifikat vermerkt sein muss.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Schlachtung/Zerlegung | Schwein | Belgien

BePork (Belpork v.z.w.)

Zwischen dem belgischen Standard BePork und QS besteht eine gegenseitige Audit-Anerkennung für den Tiertransport sowie eine einseitige Audit-Anerkennung für Schweine haltende Betriebe und Schlacht- und Zerlegebetriebe, die wenn sie erfolgreich nach BePork zertifiziert wurden, lebende Schweine bzw. Schweinefleisch in das QS-System liefern können.

Ansprechpartner

Markus Hensgen

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Österreich

AMA (pastus+)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung von Misch- und Einzelfuttermitteln, Handel, Private Labelling, Lagerung, Umschlag und Straßentransport von Futtermitteln sowie die QS-Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das pastus+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AMA. Im Anschluss daran müssen die Unternehmen direkt mit der AMA Kontakt aufnehmen, um vertraglich eingebunden zu werden. Für die Anerkennung von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung zur Anerkennung durch die AMA ist ein jährliches QS-Audit.

pastus+ zertifizierte Unternehmen, die ins QS-System liefern möchten, müssen sich in der QS-Datenbank anmelden. Die Anmeldung von Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA. Nach Abschluss eines QS-Systemvertrages werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Großbritannien

AIC (UFAS/FEMAS/TASCC)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und den Standards UFAS/FEMAS/TASCC der Agricultural Industries Confederation Ltd. (AIC) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das AIC-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AIC. Voraussetzung für die Anerkennung durch die AIC ist ein jährliches QS-Audit.

AIC-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Produktion | Belgien

Vegaplan

QS und Vegaplan (Vegaplan vzw) erkennen ihre Standards für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie für das Rückstandsmonitoring gegenseitig an.

Erzeuger mit einem gültigen Vegaplan-Audit können in das QS-System liefern, wenn sie eine Vegaplan-Einzelzertifizierung nachweisen können. Dazu werden sie in der QS-Datenbank angemeldet. Gebündelt werden sie in erster Linie durch Vegaplan. Ihre Lieferberechtigung ist in der QS-Datenbank abrufbar. Umgekehrt sind Betriebe mit einem QS-Audit auch zur Lieferung in das Vegaplan-System berechtigt.

Ansprechpartner

Dr. Annette Förschler

Schlachtung/Zerlegung | Rind | Deutschland

QM-Milch (Schlachtkühe)

QS Anerkennung von QM-Milch Audits:

QS erkennt QM-Milch-zertifizierte Betriebe für die Lieferung von Schlachtkühen in das QS-System an, sofern sie in der QS-Datenbank mit der Produktionsart 1320 (Schlachtkühe QM-Milch) registriert sind.

Zur Abwicklung wenden sich QM-Milch-Betriebe an ihre regionale QM-Milch-Organisation.

Schlachtung/Zerlegung | Schwein | Niederlande

IKB Varken (CBDKiwa VERIN)

QS erkennt die Audits des niederländischen Standards IKB-Varken (Kiwa VERIN) für Schweine haltende Betriebe sowie Schlacht- und Zerlegebetriebe an. Schweine haltende Betriebe können auf der Grundlage ihrer IKB-Zertifizierung in das QS-System liefern.

Dazu werden sie durch den niederländischen Standardgeber in der QS-Datenbank angemeldet. Alle lieferberechtigten Betriebe sind in der QS-Datenbank abrufbar. Schlacht- und Zerlegebetriebe, die nach IKB-Varken zertifiziert wurden, können ebenfalls auf der Grundlage des IKB-Audits QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an, in der nach Vertragsunterzeichnung ihre Lieferberechtigung abrufbar ist.

Umgekehrt erkennt Kiwa VERIN die QS-Audits mit Zusatzanforderungen sowohl für Schweinehalter als auch für Schlacht- und Zerlegebetriebe an. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die QS-Geschäftsstelle.

Ansprechpartner

Markus Hensgen

Logistik | International

IFS Logistics, IFS Food, IFS Cash&Carry/Wholesale, BRC Global Standard for Storage and Distribution, BRC Global Standard for Food Safety sowie GMP+

QS erkennt IFS Logistics, IFS Food oder IFS Cash&Carry/Wholesale-Zertifikate sowie BRC Global Standard for Storage and Distribution und BRC Global Standard for Food Safety-Zertifikate - für Logistikdienstleistungen im QS-System an.

Für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden kann die Lieferberechtigung in das QS-System auch über eine Zertifizierung nach dem QS Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) oder eine Zertifizierung nach GMP+ (Scope Straßentransport) erlangt werden.

Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS-, BRC- bzw. GMP+-Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt.

Weitere Informationen zur Erstanmeldung entnehmen Sie bitte dem Dokument Schritte zum Systempartner - Logistik.

Ansprechpartner

Juliane Weinmann

Logistik | International

IFS Logistics / IFS Food / IFS Whosesale/ IFS Cash&Carry / BRC Global Standard for Storage & Distribution / BRC Global Standard for Food Safety

QS erkennt Audits der Standards IFS Logistics /IFS Food/IFS Wholesale/ IFS Cash & Carry / BRC Global Standard for Storage and Distribution und BRC Global Standard for Food Safety für die Logistik von Fleisch und Fleischwaren im QS-System an.

Unternehmen, die keine Eigentümer von QS-Ware sind und diese im Auftrag von QS-Systempartnern lagern und/oder transportieren, können aufgrund ihres gültigen IFS Logistics- /IFS Food-/IFS Wholesale/Cash & Carry- sowie BRC Storage and Distribution und BRC Global Standard for Food Safety Zertifikats am QS-System teilnehmen. Hierzu wenden sich die Unternehmen an ihre Zertifizierungsstelle und schießen mit dieser eine Vereinbarung über die QS-Teilnahme. Anschließend melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank als QS-Systempartner an. Sobald die Zertifizierungsstelle die Angaben zum entsprechenden Zertifikat in der Datenbank eingegeben hat, erfolgt die Zulassung im QS-System. Alle QS-zugelassenen Unternehmen sind über die öffentliche Systempartnersuche abrufbar. Eigene Lagerstandorte bestehender QS-Systempartner der Stufen Schlachtung/Zerlegung sowie Verarbeitung können ebenfalls auf der Grundlage einer der oben genannten Zertifizierungen direkt in das QS-System eingebunden werden. Auch hierfür wenden sich die Unternehmen an ihre Zertifizierungsstelle und melden sich in der QS-Datenbank an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Markus Hensgen

Schlachtung/Zerlegung | Schwein | Dänemark

Danish Productstandard, Global Red Meat Standard (Danish Agriculture & Food Council (DAFC))

QS erkennt den Danish Productstandard des DAFC in der Landwirtschaft für Ferkel und Mastschweine sowie den Global Red Meat Standard (GRMS) in der Schlachtung und Zerlegung für Schweinefleisch an. Landwirtschaftliche Betriebe können mit einer Zertifizierung nach dem Danish Productstandard in das QS-System liefern. Die QS-Lieferberechtigung ist auf der dänischen Internetseite nachzulesen. Die hierzu erforderliche CHR-Nummer muss auf den Lieferbescheinigungen ausgewiesen werden.

Schlacht- und Zerlegebetriebe können auf Grundlage ihrer Zertifizierung nach dem Global Red Meat Standard in das QS-System liefern. Lieferberechtigte Betriebe sind in der QS-Datenbank veröffentlicht.

Weder landwirtschaftliche Betriebe noch Schlacht- und Zerlegebetriebe sind berechtigt, das QS-Prüfzeichen zu verwenden.

Ansprechpartner

Markus Hensgen

Produktion | Erzeugung | Österreich

AMAG.A.P.

QS und Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, Standardgeber des österreichischen Qualitätsstandards AMAG.A.P, erkennen ihre Audits für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kartoffeln gegenseitig an. Erzeuger mit einem gültigen AMAG.A.P-Zertifikat können in das QS-System liefern, wenn sie sich über einen Bündler im QS-System anmelden. Nach der Anmeldung und mit der Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring erlangen sie die Lieferberechtigung. Umgekehrt sind Betriebe mit einem QS-GAP Zertifikat auch zur Lieferung in das Qualitätssicherungssystem AMA-Gütesiegel berechtigt.

Ansprechpartner

Dr. Annette Förschler

FAQ

Ihr Ansprechpartner

Dirk Pulvermacher

Systemkontrolle, Sanktionsverfahren
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