Systematisch und gründlich
Die Probenahme erfolgt nach spezifischen Kontrollplänen. Die Untersuchungen werden dabei systematisch über das ganze Jahr verteilt. Einzelfuttermittelhersteller und Händler, für deren Produkte kein branchenspezifischer Kontrollplan vorliegt, reichen einen betriebsspezifischen Kontrollplan zur Freigabe bei QS ein. Für Landwirte, die ihr eigenes Futter mischen, organisiert der Bündler die Teilnahme am Futtermittelmonitoring.
Alle Probedaten und Analyseergebnisse werden in der QS-Datenbank erfasst. Es dürfen nur QS-anerkannte Labore mit den Analysen beauftragt werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Vorgaben eingehalten werden und Laborergebnisse untereinander vergleichbar sind.
Dokumente
Leitfaden Futtermittelmonitoring info_outline
Anlage 8.8 Futtermittelmonitoring Untersuchungsspektrum antibiotisch wirksame Substanzen info_outline
Anlage 8.1 Tabelle Parameter und Methoden info_outline
Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte info_outline
Anlage 8.3 Untersuchungsspektrum bei Pflanzenschutzmitteln info_outline
Anlage 8.4 Erfassungsbogen für Labore info_outline
Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne info_outline
Anlage 8.6 Ad-hoc Monitoringpläne info_outline
Anlage 8.7 Bewertungskriterien Laborkompetenztest info_outline
QS-anerkannte Labore Futtermittelmonitoring
Erläuterung: Probenahme und Bildung Rückstellmuster
Datenschlüssel Bezeichnungen Mischfuttermittel und Eigenmischungen (Landwirtschaft) in der QS-Datenbank
Datenschlüssel Bezeichnungen Vormischungen und Zusatzstoffe in der QS-Datenbank
Musterformular: Anfrage für einen standortspezifischen Kontrollplan
Probenahme in landwirtschaftlichen Betrieben
Weiterführende Links
FAQs
Ihre Ansprechpartnerin
Giulia Offermann
Projektassistentin Futtermittel, Monitoring, Support- Tel: +49 (0) 228 35068-215
- Fax: +49 (0) 228 35068-16215