Tierhaltung Schwein
Die Teilnahme von Tierhaltern am QS-System wird über sogenannte Bündler organisiert. Die aktuelle Bündlerliste finden Sie z. B. unter diesem Link. Welchen Bündler Sie auswählen, steht Ihnen frei.
Mit Ihrem Bündler schließen Sie eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab: damit ist die vertragliche Grundlage für die QS-Teilnahme geschaffen. Ihr Bündler kümmert sich dann um die nächsten Schritte zur QS-Zertifizierung: er meldet Sie bei uns in der QS-Datenbank an, klärt die Teilnahme an den Monitoringprogrammen und organisiert die Audits. Nach Freigabe des bestandenen Audits sind Sie lieferberechtigt für das QS-System.
Bündler sind die ersten Ansprechpartner für alle Tierhalter. Sie sind das Bindeglied zwischen Ihnen und QS. Bei allen Fragen rund um das QS-System und um die QS-Anforderungen wenden Sie sich an Ihren Bündler. Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung wird er Ihnen Auskunft geben.
Alle zur Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen wie Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Relevante Dokumente
Teilnahme- und Vollmachtserklärung - Landwirtschaft
FAQs
Tierhaltung Rind
Die Teilnahme von Tierhaltern am QS-System wird über sogenannte Bündler organisiert. Die aktuelle Bündlerliste finden Sie z. B. unter diesem Link. Welchen Bündler Sie auswählen, steht Ihnen frei.
Mit Ihrem Bündler schließen Sie eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab: damit ist die vertragliche Grundlage für die QS-Teilnahme geschaffen. Ihr Bündler kümmert sich dann um die nächsten Schritte zur QS-Zertifizierung: er meldet Sie bei uns in der QS-Datenbank an, klärt die Teilnahme an den Monitoringprogrammen und organisiert die Audits. Nach Freigabe des bestandenen Audits sind Sie lieferberechtigt für das QS-System.
Bündler sind die ersten Ansprechpartner für alle Tierhalter. Sie sind das Bindeglied zwischen Ihnen und QS. Bei allen Fragen rund um das QS-System und um die QS-Anforderungen wenden Sie sich an Ihren Bündler. Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung wird er Ihnen Auskunft geben.
Alle zur Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen wie Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Relevante Dokumente
Teilnahme- und Vollmachtserklärung - Landwirtschaft
FAQs
Tierhaltung Geflügel
Die Teilnahme von Tierhaltern am QS-System wird über sogenannte Bündler organisiert. Die aktuelle Bündlerliste finden Sie z. B. unter diesem Link. Welchen Bündler Sie auswählen, steht Ihnen frei.
Mit Ihrem Bündler schließen Sie eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab: damit ist die vertragliche Grundlage für die QS-Teilnahme geschaffen. Ihr Bündler kümmert sich dann um die nächsten Schritte zur QS-Zertifizierung: er meldet Sie bei uns in der QS-Datenbank an, klärt die Teilnahme an den Monitoringprogrammen und organisiert die Audits. Nach Freigabe des bestandenen Audits sind Sie lieferberechtigt für das QS-System.
Bündler sind die ersten Ansprechpartner für alle Tierhalter. Sie sind das Bindeglied zwischen Ihnen und QS. Bei allen Fragen rund um das QS-System und um die QS-Anforderungen wenden Sie sich an Ihren Bündler. Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung wird er Ihnen Auskunft geben.
Alle zur Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen wie Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Relevante Dokumente
Teilnahme- und Vollmachtserklärung - Landwirtschaft
FAQs
Brütereien
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Brüterei am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich über die QS-Datenbank an. Dort können Sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das erste Audit durchführt.
Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Danach erhalten Sie Ihren Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss können Sie Ihre Ware ins QS-System liefern.
Alle relevanten Leitfäden, Anlagen und Checklisten finden Sie hier.
Relevante Dokumente
Systemvertrag (Muster) QS Qualität und Sicherheit GmbH
Bündler Tierhaltung
Bündler kann jede natürliche oder juristische Person sein. Als Bündler können zum Beispiel Erzeugergemeinschaften oder Verbände, regionale Organisationen oder Beratungsdienste tätig werden.
Wenn Sie Bündler werden möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und registrieren Sie sich in der QS-Datenbank als Bündler Landwirtschaft
. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die Ihr Audit durchführen wird.
Nachfolgend finden Sie alle benötigten Dokumente und weiteren Informationen für Ihre Teilnahme am QS-System.