Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo an mehreren Kulturen erteilt.
Jeweils über die bestehende Zulassung hinaus darf Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin und Oxathiapiprolin) für die Bekämpfung von Falsche Mehltaupilzen (Peronosporaceae) an folgenden Kulturen im Zeitraum vom 15. April bis 12. August 2025 zum Einsatz gebracht werden:
- Chinakohl und Pak Choi
- Blumenkohle
- Spinat und verwandte Arten
- Salat-Arten
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.