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Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Orondis Evo gegen Falsche Mehltaupilze

16.04.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo an mehreren Kulturen erteilt.

Jeweils über die bestehende Zulassung hinaus darf Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin und Oxathiapiprolin) für die Bekämpfung von Falsche Mehltaupilzen (Peronosporaceae) an folgenden Kulturen im Zeitraum vom 15. April bis 12. August 2025 zum Einsatz gebracht werden:

  • Chinakohl und Pak Choi
  • Blumenkohle
  • Spinat und verwandte Arten
  • Salat-Arten

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.


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