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Notfallzulassung für Ridomil Gold R zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Speisezwiebeln im Freiland verlängert

07.08.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 08 12 Teilwiderruf Pflanzenschutzmittel Banjo Zwiebel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bereits seit dem 15. April 2025 bestehende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold R (Wirkstoffe: Kupferoxychlorid + Metalaxyl-M) um vier weitere Monate verlängert.

Die ursprünglich vom 15. April bis zum 12. August 2025 geltende Notfallzulassung für Ridomil Gold R gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln im Freiland und Winterheckenzwiebeln ist weiterhin gültig und gilt jetzt für den Zeitraum vom 13. August bis zum 10. Dezember 2025.

Eine Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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