Wie gehe ich als Bündler vor, wenn ein Betrieb den Bündler wechseln möchte, und welche Auswirkungen hat dies auf die Zertifizierung?
Bei einem Bündlerwechsel muss der Betrieb von dem ehemaligen Bündler in der QS Software-Plattform abgemeldet und von dem neuen Bündler wieder angemeldet werden. Ist ein Betrieb weniger als sechs Monate abgemeldet, muss nach Wiederanmeldung ein Folgeaudit erfolgen. Ist ein Betrieb länger als sechs Monate abgemeldet, muss nach Wiederanmeldung ein Erstaudit erfolgen.Wird die Wiederanmeldung des Betriebes innerhalb von zwei Monaten nach Abmeldung vorgenommen, kann dieselbe oder eine neue Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsentscheidung des vorangegangen Audits prüfen und fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gründe der An- und Abmeldung nicht gegen eine Fortführung bzw. Übertragung des Zertifikats sprechen.