Wann ändert sich die Angabe des jährlichen Stichprobenumfangs während des laufenden Auditintervalls?
Eine Einstufung in den Status I bis III erfolgt bei gebündelten Filialen jeweils für das gesamte Bündel. Basierend auf den Auditergebnissen der kontrollierten Filialen erfolgt die Einstufung des jeweiligen Bündels und den daraus resultierenden Stichprobenumfang für das folgende Auditintervall (12 Monate). Nicht bestandene Audits werden nicht zur Erfüllung des Stichprobenumfangs angerechnet.
Sollte in einer Filiale während eines Audits keine QS-Konformität festgestellt werden, erfolgt innerhalb von sechs Wochen ein Nachaudit. Sollte im Nachaudit auch nicht mindestens Status III erreicht werden, wird der Stichprobenumfang für das gesamte Bündel im laufenden Auditintervall auf 20 % erhöht. Sollten die zusätzlichen neutralen Kontrollen im laufenden Auditintervall zeitlich nicht mehr zu schaffen sein, werden diese vollumfänglich oder in Teilen auf das nächste Auditintervall verschoben. (siehe hierzu Tabelle 1, zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)