Auditierung
Betriebe, die ein Tiergesundheitsaudit bekommen müssen, werden in der QS-Datenbank für die zuständigen Bündler und Zertifizierungsstellen ausgegeben. Die Zertifizierungsstellen planen und organisieren die Audits innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Die Tiergesundheitsaudit werden von eigens dafür geschulten QS-Auditoren durchgeführt.
Die Tiergesundheitsaudits werden – wie andere Audits auch – durch die Auditoren/Zertifizierungsstellen in der Datenbank ein- und freigegeben. Die Ein- und Freigabe muss innerhalb der Auditfrist – also innerhalb von drei Monaten – erfolgen. Wird Beratungsbedarf festgestellt, muss das Audit innerhalb von zwei Werktagen nach Auditdurchführung freigegeben werden. Besteht kein Beratungsbedarf, muss – immer unter Berücksichtigung der Auditfrist – das Audit innerhalb von sechs Wochen nach Audittermin freigegeben werden.
Die Auditoren bewerten anhand einer speziellen Checkliste, ob Auffälligkeiten im Betrieb bestehen, auf die die Befunddaten zurückzuführen sind. Entweder bestätigt sich die Annahme, dass Beratungsbedarf besteht, oder die Beratung ist nicht notwendig, weil vor Ort keine Auffälligkeiten ersichtlich sind. Eine QS-Tiergesundheitsberatung muss nur dann stattfinden, wenn der Beratungsbedarf im Audit bestätigt wird.
Ja. Der Tierhalter bekommt – wie bei jedem anderen Audit auch – einen vorläufigen Auditbericht ausgestellt. Ebenso kann er seine Auditberichte in der QS-Datenbank einsehen; außerdem werden die Kurzberichte, wie üblich, vom Bündler versandt.
Die Kosten für die Audits sind zwischen Tierhalter, Bündler und Zertifizierungsstelle zu klären.
Das Tiergesundheitsaudit wird durch einen geschulten Auditor durchgeführt. Der Fokus liegt im Audit auf der Bewertung, ob Auffälligkeiten im Betrieb bestehen, auf die die Befunddaten zurückzuführen sind. Dazu werden insbesondere der Stall und der Tierbestand beurteilt. Auf einer speziellen Checkliste hält der Auditor die Ergebnisse fest. Das Gesamtergebnis entscheidet dann darüber, ob Beratungsbedarf vorliegt oder nicht.
Ja. Die Tiergesundheitsaudits zählen als risikoorientierte Spotaudits und werden entsprechend auf die Gesamtzahl der durchzuführenden Spotaudits je Zertifizierungsstelle angerechnet.