Am 9. Juli 2025 tagte der Sanktionsbeirat des QS-Systems zum 100. Mal. Seit seiner Gründung im Jahr 2004 hat das unabhängige Gremium 6.850 Fälle behandelt. Dabei wurden 4.263 Vertragsstrafen ausgesprochen, z.T. in Verbindung mit sonstigen Sanktionen wie Sperrungen, Sonderaudits oder auch der Empfehlung des Ausschlusses aus dem QS-System. Zudem wurden 1.613 Rügen erteilt, 143 Verfahren wurden eingestellt.
Dr. Alois Fenneker, bei QS verantwortlich für Systemmanagement und Sanktionsverfahren, betont:
Ein Prüfsystem kann nur dann Vertrauen gewinnen, wenn grobe Verstöße auch geahndet werden. Die konsequente Sanktionierung zeigt: Jeder im QS-System kann sich auf die Leistung der anderen verlassen – und ‚schwarze Schafe‘ müssen mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss rechnen.
Der Sanktionsbeirat und das zugrunde liegende Verfahren sind ein Alleinstellungsmerkmal des QS-Systems – kein anderes Programm verfügt über eine vergleichbare Struktur. Das Gremium wird eingeschaltet, wenn Systempartner grob gegen QS-Vorgaben verstoßen. Es arbeitet unabhängig und neutral unter dem Vorsitz eines Richters.
Mitglieder des Sanktionsbeirats:
- Kurt Pillmann, Präsident des Landgerichts Bonn a.D. (Vorsitz)
- Dr. Friedhelm Adam, Landwirtschaftskammer NRW, Tierhaltung/Tiergesundheit i.R.
- Prof. Dr. Bernd Böhmer, Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst i.R.
- Birgit Buth, Rechtsanwältin
- Guido Peter Siebenmorgen, Senior-Berater für Nachhaltigkeit
Fenneker stellt klar: QS ist keine Polizei. Aber die Sanktionierung von Regelverstößen ist entscheidend für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Systems – damit die Leistungen der übrigen Systempartner nicht in Misskredit geraten.
Mehr über die Arbeit des Sanktionsbeirats lesen Sie im Interview mit dem Vorsitzenden Kurt Pillmann in der aktuellen Ausgabe unseres Magazins qualitas.