Europaweit werden ganzjährig Ausbrüche von Geflügelpest durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bei Geflügel haltenden Betrieben festgestellt. Neben tierschutzrelevanten Folgen der Infektion haben wirtschaftliche Auswirkungen einen großen Stellenwert. Hierdurch hat die Prävention einer Infektion für Tierhaltende oberste Priorität – sowohl auf persönlicher und beruflicher als auch auf rechtlicher Ebene. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe, an deren Entwicklung QS mitgearbeitet hat, stellt für Tierhalter, Tierärzte und Behörden die Anforderungen des EU-Rechts und nationalen Rechts in Form einer Arbeitshilfe zusammen. Mit Hilfe des Konzepts kann der Tierhalter dann betriebsindividuell prüfen, ob er diesen Anforderungen gerecht wird, um biosicherheitsgefährdende Einträge in seinen Bestand zu vermeiden. Gemeinsam mit seinem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er so sein betriebsindividuelles Management zur Seuchenprävention abbilden. Für verschiedene betriebliche Bereiche wie beispielsweise Zutrittsregelungen
, Tierverkehr
und Überwachung der Tiergesundheit
werden die entsprechenden Vorgaben der geltenden nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen dargestellt. Teilweise sind darüber hinaus Empfehlungen
formuliert, sofern rechtliche Vorgaben fehlen. Das Konzept steht ab sofort zum Download auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zur Verfügung.
Für eine ganzheitliche Prävention empfehlen sich darüber hinaus die AI-Risikoampel der Universität Vechta (www.risikoampel.uni-vechta.de) – für eine digitale Bestimmung der betrieblichen Lage - sowie der Niedersächsische Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von Geflügeltierkörpern unter Berücksichtigung von Biosicherheitsaspekten
(www.tierseucheninfo.niedersachsen.de).