Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.
Im Zuge der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist der Einsatz von Fonganil Gold für die Bekämpfung von Falschen Mehltau bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus zulässig. Die Notfallzulassung gilt im Zeitraum vom 14. November 2024 bis zum 13. März 2025.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.