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BVL: Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Previcur Energy, Coragen und Orondis Evo

21.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Previcur Energy, Coragen und Orondis Evo erteilt.

Danach darf über die bestehende Zulassung hinaus das Fungizid Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin + Oxathiapiprolin) an Flaschenkürbis, Gartenkürbis, Moschus Kürbis, Patisson, Riesenkürbis sowie Zucchini im Freiland zur Bekämpfung von Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 12. September 2025. Daneben ist die Anwendung von Orondis Evo über die bestehende Zulassung hinaus gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurken im Gewächshaus sowie gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomaten im Gewächshaus erlaubt. Für diese Anwendungen gelten die Notfallzulassungen vom 21. Mai 2025 bis zum 17. September 2025.

Im gleichen Zeitraum und ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus ist die Anwendung des Insektizids Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) gegen Freifressende Schmetterlingsraupen an Salat-Arten im Freiland zulässig.

Zusätzlich darf gemäß einer weiteren Notfallzulassung das Fungizid Previcur Energy über die bestehende Zulassung hinaus (Wirkstoffe: Propamocarb + Fosetyl) gegen falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Blatt- und Stielgemüse (ausgenommen: Salate), Hülsengemüse, Wurzel- und Knollengemüse im Freiland zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist vom 15. Mai bis zum 11. September 2025 gültig.

Weitere Informationen zu diesen bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

 

 


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