Bedingt durch die in diesem Jahr in Mittel- und Südeuropa vorherrschenden Witterungsbedingungen kommt es bei der Getreideernte 2024 zu einem verstärkten Auftreten von Mutterkorn (Claviceps purpurea).
Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG ist für Futtermittel-Rohstoffe und Mischfuttermittel, die ungemahlenes Getreide beinhalten, wurde für Mutterkorn ein gesetzlicher Grenzwert von 1.000 mg/kg festgelegt, was einem Anteil von 0,1 % entspricht. Wird dieser Grenzwert überschritten, besteht eine behördliche Meldepflicht für die betreffende Partie. Zusätzlich muss eine Überschreitung des Höchstgehalts über ein Ereignisfallblatt an die QS-Geschäftsstelle gemeldet werden. Hierfür kann auch das auf der QS-Webseite angebotene Online-Formular für die Meldung von Ereignisfälle genutzt werden.
Der Mutterkornpilz, dessen Alkaloide hoch toxisch sind, tritt besonders häufig bei Roggen auf, kann aber auch Weizen, Triticale, Gerste und Mais befallen. Daher ist bei der Annahme von Getreidepartien auf diesen Parameter besonders zu achten.
Die Untersuchung auf Mutterkorn erfolgt durch eine optische Kontrolle des ungemahlenen Getreides bei der Rohwarenannahme. Die Sklerotien des Mutterkorns heben sich oft durch ihre leicht gekrümmte Form und dunkle Farbe von den Spelzen des Getreides ab und sind somit gut erkennbar.
Wird in einer Partie Mutterkorn festgestellt, muss eine Getreideprobe entnommen werden. Das Mutterkorn wird anschließend ausgelesen und gewogen, um den Mutterkornanteil zu berechnen.
Hierfür ist folgende Formel anzuwenden: