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Ihre Fragen rund um die Tiergesundheitsberatung – unsere Antworten

18.07.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Tierhaltung/Transport | Monitoring | QS System

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Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung, erreichten uns einige Fragen zur Umsetzung. Um Sie schnell und unkompliziert zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in unseren FAQs zur Tiergesundheitsberatung übersichtlich für Sie hier zusammengestellt. Dort finden Sie Antworten auf alle häufigen Anliegen – von der Auswahl der Betriebe über den Ablauf der Auditierung bis hin zur Beratung.

Eine der meistgestellten Fragen möchten wir Ihnen hier direkt beantworten:

Wie werden Tierhalter für die Beratung identifiziert?

Für die Tiergesundheitsberatung werden nur Betriebe berücksichtigt, die mindestens 50 Mastschweine innerhalb der letzten sechs Monate je Schlachthof geliefert haben. Für die Identifizierung der Betriebe werden die relevanten Befunde nach AFFL* genutzt und in der QS-Befunddatenbank nach der Methode adjustierter Boxplot ausgewertet. Die Berechnung erfolgt automatisiert quartalsweise analog zu jedem Stichtag der Monitoringprogramme (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November).
Berechnet werden die relevanten Befunde zu Schwanzveränderungen, Teilschäden und Untauglichkeit je Schlachthof. Nach der Betrachtung auf Schlachthofebene gibt es ein Ranking der identifizierten Betriebe über alle Schlachtbetriebe hinweg. Im QS-System werden somit ausschließlich diejenigen Betriebe als auffällig identifiziert, die im Verhältnis zu den anderen Betrieben mit Abstand die schlechtesten Befundergebnisse haben.

*(Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz).


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