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Ihre Fragen rund um die Tiergesundheitsberatung – unsere Antworten

07.07.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Tierhaltung/Transport | Monitoring | QS System

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Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung, erreichten uns einige Fragen zur Umsetzung. Um Sie schnell und unkompliziert zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in unseren FAQs zur Tiergesundheitsberatung übersichtlich für Sie hier zusammengestellt. Dort finden Sie Antworten auf alle häufigen Anliegen – von der Auswahl der Betriebe über den Ablauf der Auditierung bis hin zur Beratung.

Eine der meistgestellten Fragen möchten wir Ihnen hier direkt beantworten:

Was müssen die Tierhalter tun, wenn bei ihnen auffällige Befunddaten ermittelt wurden?

Werden bei einem Betrieb auffällige Befunddaten ermittelt (worüber im Infobrief informiert wird), wird zunächst in einem Tiergesundheitsaudit geklärt, ob Beratung sinnvoll und notwendig ist. Dieses Audit findet innerhalb von drei Monaten nach der Stichtagsberechnung statt. Das Audit wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt, der Tierhalter muss hierzu nicht selbst aktiv werden.
Wird der Beratungsbedarf im Audit bestätigt, muss innerhalb von vier Wochen nach der Auditfreigabe ein Beratungstermin mit einem zugelassenen Berater stattfinden. Hierzu muss der Tierhalter (zusammen mit seinem Hoftierarzt) einen Berater auswählen und einen Termin vereinbaren – und darüber dann den Bündler informieren.


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