Mit einer neuen Anforderung zur Tiergesundheitsberatung für schweinehaltende Betriebe mit auffälligen Befunden möchte QS die Tiergesundheit verbessern und den Tierschutz aktiv fördern. Nach Einführung dieser neuen Anforderung im Jahr 2024 ermittelte QS erstmals zur Stichtagsberechnung am 1. November 2024 und am 1. Februar 2025 Schweinemastbetriebe, deren Befunde besonders auffällig waren. Mit dem quartalsweise erscheinenden Informationsbrief erhielten die betreffenden Tierhalter den Hinweis, dass die Tiergesundheit in dem Betrieb in einem speziellen Audit zeitnah überprüft werde.
Im Interview sprach Katrin Spemann, die den Fachbereich Tierhaltung, Futtermittel, Tiergesundheit bei QS leitet, mit der Redaktion von agrarheute über die ersten Erkenntnisse, ein halbes Jahr nach der Einführung.
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