Welche tierschutzrechtlichen Vorgaben sind bei der Schlachtung zu beachten? Welche Anforderungen gelten speziell für die Betäubungskontrolle und den Einsatz von Nachbetäubungssystemen? Diese und weitere Fragen zur praktischen Umsetzung von Tierschutzstandards im Schlachtprozess stehen im Mittelpunkt einer Präsenzschulung der QS-Akademie, die am 19. Februar 2025 von 9:00 bis ca. 15:30 Uhr in der QS-Geschäftsstelle in Bonn stattfindet.
Die Schulung "Tierschutz im Schlachtbetrieb richtig umsetzen" bietet einen umfassenden Einblick in den Tierschutz während des Schlachtprozesses und betrachtet alle relevanten Schritte – von der Annahme der Tiere über die Betäubung bis hin zur Entblutungskontrolle.
Stefan Klune, Projektmanager und Auditor bei SGS Institut Fresenius mit langjähriger Erfahrung in der Fleischbranche, vermittelt die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen, erklärt das Verhalten der Tiere und erläutert detailliert die Kriterien für eine effektive Betäubungskontrolle sowie den Einsatz von Nachbetäubungssystemen.
Die Schulung richtet sich insbesondere an Tierschutzbeauftragte in Schlachtunternehmen, aber auch Unternehmer, Mitarbeiter in Schlachtbetrieben für Rind und Schwein sowie Auditoren können davon profitieren.
Hinweis: Diese Schulung erfüllt die im QS-System vorgeschriebene Fortbildungspflicht für Tierschutzbeauftragte.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Buchung finden Sie hier.