Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Vereinfachte Vorgaben zur Nutzung des ITW-Siegels für Heimtierfutter

26.06.2024 | Schlachtung/Zerlegung

24 01 30 Fleischwirtschaft Autorenbeitrag QS Heimtierfutter

Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Anpassung hinsichtlich des Anteils an Rohstoffen von ITW-Tierarten im Heimtierfutter, da einzelne benötigte Rohstoffe noch nicht in einer Reinheit von 100 Prozent ITW-Ware sortiert werden können.

Vor diesem Hintergrund haben die ITW-Fachausschüsse entschieden, die Regelungen wie folgt anzupassen: Es gelten weiterhin die bestehenden Regelungen zum Einsatz von ITW-Rohstoffen, die über den Claim ausgelobt werden, d.h. 100 Prozent ITW-Ware. Neu sind die Regelungen zum variablen Anteil an Rohstoffen von ITW-Tierarten im Heimtierfutter-Produkt, dieser Anteil muss mindestens 85 Prozent betragen. Dieser Wert entspricht den bekannten Regelungen zur Kennzeichnung von Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen mit dem ITW-Siegel im Lebensmittelbereich.

Die Anpassung macht den Einsatz von verfügbaren ITW-Rohstoffen in ausgelobten Heimtierfutterartikeln praktikabler und flexibler. Die Produzenten können die ITW-Rohstoffe im variablen Rezepturanteil nach Verfügbarkeit einsetzen, ohne die Deklarationen von Etiketten bzw. Verpackungsmaterial umstellen zu müssen. Im Audit muss der Betrieb den Rohstoffeinsatz anhand der eingekauften und eingesetzten Rohstoffmengen nachweisen können. Die Anpassung der Vorgaben für die Nutzung des ITW-Siegels auf Heimtierfutter-Produkten hat indes keinen Einfluss auf die unveränderten Anforderungen an die Qualitätssicherungen von QS.

Weiterführende Informationen zur neuen Kennzeichnung von Heimtierfutter finden Sie hier:


zurück nach oben