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Newsletter QS-Prüfsystem 51/2022

22.12.2022

QS Newsletter
22. Dezember 2022

Das gesamte Team von QS wünscht Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit und einen gelungenen Jahreswechsel. Die nächste Ausgabe unseres Newsletters erscheint am 5. Januar 2023.


 
  22. Dezember 2022

QS wünscht frohe Weihnachten

   
 
  Wir möchten Ihnen in diesem Jahr unsere Weihnachtswünsche auf eine ganz besondere Art und Weise überbringen. Zusätzlich gibt es mit unserem diesjährigen Gruß auch eine musikalische Untermalung.    
 
   
 

 
    21. Dezember 2022

Aflatoxin B1 – Revision des Zusatzkontrollplans

 
 
  Mit Wirkung zum 23. Dezember 2022 hat QS den Zusatzkontrollplan für Aflatoxin B1 revidiert. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen zu Aflatoxin B1 in Mais wurden im Zuge der Revision neue Risikoeinstufungen für die Herkunftsländer Ukraine, Italien und Frankreich vorgenommen.  
 
   
 

 
  20. Dezember 2022

QS-Rückstandsmonitoring - Kontrollplan für 2023 veröffentlicht

   
 
  QS hat den für 2023 umzusetzenden Kontrollplan ( Anlage 10.1 Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Kontrollplan ) für das QS-Rückstandsmonitoring veröffentlicht. Der Kontrollplan wurde vom wissenschaftlichen Beirat für das QS-Rückstandsmonitoring verabschiedet und legt fest, wie viele Proben im Verhältnis zur bezogenen QS-Ware pro Jahr im Rahmen des Rückstandsmonitorings gezogen werden müssen.  
 
   
 

 
    19. Dezember 2022

Online-Seminar „Arbeitssicherheit gewährleisten“ für die Futtermittelwirtschaft

 
 
  Welche Pflichten haben Unternehmen und Beschäftigte, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und welche elementaren Punkte sind beim Arbeitsschutz zu beachten? Um diese und weitere Fragen geht es im Online-Seminar der QS-Akademie am 16. Januar 2023 von 14:00 bis ca. 16:30 Uhr.  
 
   
 

 
  16. Dezember 2022

Übergangsfrist läuft aus: Neue Kennzeichnungsanforderungen ab 01.01.23 bei Futtermitteln

   
 
  Mit der Revision zum 1. Januar 2022 wurden auf der Stufe Futtermittelwirtschaft die Anforderungen an die artikelbezogene Kennzeichnung von Futtermitteln aus dem QS-System präzisiert. Nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten tritt diese nun in Kraft.  
 
   
 
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