Mit der Revision zum 1. Januar 2022 wurden auf der Stufe Futtermittelwirtschaft die Anforderungen an die artikelbezogene Kennzeichnung von Futtermitteln aus dem QS-System präzisiert. Nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten tritt diese nun in Kraft.
Ab dem 01.01.2023 müssen QS-zertifizierte Futtermittel mit den Worten QS-Futter
, QS-Futtermittel
oder einer vergleichbaren Bezeichnung artikelbezogen gekennzeichnet werden. Auch die Nutzung des QS-Prüfzeichens ist weiterhin zulässig. Die ausschließliche Verwendung der QS-Identifikations- oder QS-Standortnummer zur Kennzeichnung von QS-Ware ist ab Jahresbeginn allerdings nicht mehr ausreichend.
Mit dieser neuen Kennzeichnungsvorgabe soll die Unterscheidung zwischen QS- und Nicht-QS-Futtermitteln insbesondere für Tierhalter noch deutlicher werden.