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Liebe Leserinnen und Leser,
Qualitätssicherung ist der wichtigste Baustein zur Krisenprävention. Doch wenn es dennoch zu einem Ereignis- oder Krisenfall kommt, zählt vor allem eins: schnelles und gezieltes Handeln. Mit dem Online-Formular zum Ereignis- und Krisenmanagement gelingt die Meldung jetzt besonders einfach und direkt – mehr dazu unten.
Außerdem erfahren Sie in dieser Systeminformation, wie die QS-Klimaplattform durch Erklärvideos noch nutzerfreundlicher wird. Und was bedeutet eigentlich unangekündigt
bei QS-Audits? Auch das klären wir für Sie.
Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
1. Neu: Erklärvideos für die QS-KlimaplattformAb sofort stehen kurze, praxisnahe Erklärvideos zur QS-Klimaplattform zur Verfügung. Die Videos zeigen Schritt für Schritt, wie die Eingabe der Daten funktioniert – von der Auswahl des passenden Haltungssystems über die Berechnung des Tierbestands bis hin zur Erfassung des individuellen Stromverbrauchs. Besonders praktisch: Die Videos finden Sie direkt unter den jeweiligen Eingabefeldern in der Plattform und helfen Ihnen genau dort, wo Fragen auftauchen. Die QS-Klimaplattform kann sowohl im Browser als auch über die App genutzt werden – ganz flexibel, wie es zum Betriebsalltag passt. Hier geht´s zu den Erklärvideos. |
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Hätten Sie's gewusst?
1. Ereignisse und Krisen online meldenBei Ereignis- oder Krisenfällen ist schnelles und gezieltes Handeln entscheidend. Damit solche Fälle unkompliziert gemeldet werden können, steht auf der QS-Webseite ein digitales Online-Formular zur Verfügung – zusätzlich zu den bisherigen Ereignisfallblättern. Nach Auswahl der passenden Stufe (also z.B. Tierhaltung) können alle relevanten Informationen direkt im Formular eingetragen und bei Bedarf zusätzliche Dokumente hochgeladen werden. Mit dem Absenden der Meldung wird das QS-Krisenmanagement automatisch informiert und kann den Betrieb sofort operativ und kommunikativ unterstützen. Übrigens können Sie das Formular dann auch nutzen, falls eine Meldung an Ihre zuständige Behörde notwendig ist. Hier geht´s zum Online-Formular und den Ereignisfallblättern. . |
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