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Liebe Leserinnen und Leser,
Qualitätssicherung ist der wichtigste Baustein zur Krisenprävention. Doch wenn es dennoch zu einem Ereignis- oder Krisenfall kommt, zählt vor allem eins: schnelles und gezieltes Handeln. Mit dem Online-Formular zum Ereignis- und Krisenmanagement gelingt die Meldung jetzt besonders einfach und direkt – mehr dazu unten.
Außerdem erfahren Sie in dieser Systeminformation, wie die QS-Klimaplattform durch Erklärvideos noch nutzerfreundlicher wird. Und was bedeutet eigentlich unangekündigt
bei QS-Audits? Auch das klären wir für Sie.
Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
1. Neu: Erklärvideos für die QS-KlimaplattformAb sofort stehen kurze, praxisnahe Erklärvideos zur QS-Klimaplattform zur Verfügung. Die Videos zeigen Schritt für Schritt, wie die Eingabe der Daten funktioniert – von der Auswahl des passenden Haltungssystems über die Berechnung des Tierbestands bis hin zur Erfassung des individuellen Stromverbrauchs. Besonders praktisch: Die Videos finden Sie direkt unter den jeweiligen Eingabefeldern in der Plattform und helfen Ihnen genau dort, wo Fragen auftauchen. Die QS-Klimaplattform kann sowohl im Browser als auch über die App genutzt werden – ganz flexibel, wie es zum Betriebsalltag passt. Hier geht´s zu den Erklärvideos. |
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Hätten Sie's gewusst?
1. Ereignisse und Krisen online meldenBei Ereignis- oder Krisenfällen ist schnelles und gezieltes Handeln entscheidend. Damit solche Fälle unkompliziert gemeldet werden können, steht auf der QS-Webseite ein digitales Online-Formular zur Verfügung – zusätzlich zu den bisherigen Ereignisfallblättern. Nach Auswahl der passenden Stufe (also z.B. Tierhaltung) können alle relevanten Informationen direkt im Formular eingetragen und bei Bedarf zusätzliche Dokumente hochgeladen werden. Mit dem Absenden der Meldung wird das QS-Krisenmanagement automatisch informiert und kann den Betrieb sofort operativ und kommunikativ unterstützen. Übrigens können Sie das Formular dann auch nutzen, falls eine Meldung an Ihre zuständige Behörde notwendig ist. Hier geht´s zum Online-Formular und den Ereignisfallblättern. |
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Warum macht QS das?
1. Unangekündigte AuditsIm QS-System sind Systemaudits in der Regel unangekündigt. Um sicherzustellen, dass eine geeignete Auskunftsperson vor Ort ist, kann der Betrieb jedoch maximal 48 Stunden vorher informiert werden – je nach Stufe, zum Beispiel bei Geflügelmastbetrieben mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden. Wichtig: Auch mit dieser entsprechenden Vorlaufzeit bleibt es ein unangekündigtes Audit. Unangekündigte Spotaudits können ebenfalls auf entsprechenden Stufen mit einem Vorlauf von maximal 24h angekündigt werden. Sonderaudits, etwa bei Verdachts-, Krisen- oder Ereignisfällen erfolgen in der Regel vollständig unangekündigt – ohne jegliche Vorabinformation. Dies gilt auch für die Bestandschecks bei der Initiative Tierwohl. Der Fokus bei vollständig unangekündigten Audits liegt oftmals nicht auf Dokumentenprüfungen, sondern vor allem auf der direkten Kontrolle der tatsächlichen Gegebenheiten im Stall. Eine kurze Vorlaufzeit ermöglicht eine realistische Einschätzung der aktuellen Situation und der betrieblichen Abläufe. So wird eine objektive und faire Bewertung sichergestellt, und die Einhaltung der QS-Anforderungen wird zuverlässig überprüft. Hier geht´s zur Übersicht der Audittypen. |
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