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Liebe Leserinnen und Leser,
die Leitfäden bilden das Herzstück des QS-Systems. Sie enthalten sämtliche Anforderungen, die eingehalten und in Audits nachgewiesen werden müssen. Umso wichtiger ist es, sie regelmäßig kritisch auf Aktualität, Praktikabilität und Rechtskonformität zu überprüfen – nur so kann das QS-System zuverlässig funktionieren.
Aus diesem Grund unterziehen wir die Leitfäden einer jährlichen Revision und laden Sie herzlich ein, sich aktiv an der Kommentierungsphase zu beteiligen. Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind für uns von großem Wert. Weitere Informationen zur Kommentierungsphase finden Sie unten.
In dieser Systeminformation erwarten Sie außerdem folgende Themen:
· Anforderungen Biosicherheit
· Antibiotikamonitoring
· Tierärztliche Bestandsbetreuung
Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
1. Biosicherheit in QS-Leitfäden: Änderungen ab 2026Die Leitfäden werden hinsichtlich der Anforderungen an die Biosicherheit zum 1. Januar 2026 gepasst. Neu ist insbesondere die individuelle Risikobewertung durch den Tierhalter – wahlweise über die Risikoampeln der Universität Vechta oder ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept. Betriebe haben hierfür sechs Monate Vorbereitungszeit. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Umsetzung dieser Anforderung in den Audits überprüft. Ein detaillierter Überblick zu allen Änderungen folgt in der Kommentierungsphase 2026 (siehe unten). Hier geht´s zu den Risikoampeln. |
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2. Kommentierungsphase der QS-Leitfäden gestartetBis zum 29. Oktober 2026 haben Sie die Möglichkeit, die QS-Leitfäden für 2026 aktiv mitzugestalten. Die vorläufigen Versionen der Leitfäden stehen ab sofort auf unserer Website bereit – inklusive Revisionsinformationen am Ende jedes Dokuments. Ihre Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind willkommen und werden sorgfältig geprüft und beantwortet. Die finalen Leitfäden werden voraussichtlich ab dem 27. November 2025 unter Hier geht´s zur Kommentierung. |
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3. Frist im Blick: Antibiotikadaten rechtzeitig eintragen (Rindermast)Das Antibiotikamonitoring für die Rindermastbetriebe wird jetzt mit Leben gefüllt. Es geht um den Eintrag der Daten (Behandlungsbelege oder Nullmeldungen) in die Datenbank. Spätestens bis zum 30. Juni 2026 müssen Daten für das erste Halbjahr 2026 in der QS-Antibiotikadatenbank eingetragen sein. Fehlen die Angaben, wird die Lieferberechtigung ab dem 1. Juli 2026 entzogen. |
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Hätten Sie's gewusst?
1. Doppelte Dateneingabe beim Antibiotikamonitoring? Nicht nötig!Wer QS mit der automatischen Weitergabe der Antibiotikadaten an die HIT-Datenbank beauftragt, spart Zeit und Aufwand. Doppelte Dateneingaben werden vermieden. Die Voraussetzung: eine einmalige Tierarzterklärung, die direkt online in der HIT-Datenbank abgegeben werden kann. Übrigens: Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass QS-Betriebe verantwortungsvoll mit dem Einsatz von Antibiotika umgehen. Während das staatliche Monitoring für 2024 einen Anstieg von 6 % verzeichnet, liegt der Zuwachs im QS-System lediglich bei 3,5 %. In einigen Tiergruppen ist der Verbrauch sogar rückläufig. Hier geht´s zu den Details. |
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Warum macht QS das?
1. Tierärztliche BestandsbetreuungZiel der tierärztlichen Bestandsbetreuung ist, den Gesundheitsstatus der Tiere ganzheitlich zu betrachten und bei Bedarf zu verbessern. Entscheidend ist die regelmäßige und geplante tierärztliche Betreuung – für den gesamten Gesamtbestand. Es geht nicht um die (ohnehin notwendige) Behandlung erkrankter Tiere, sondern um den vorbeugenden Blick auf die Herde. Das QS-Musterformular für den Betreuungsvertrag ist hierbei eine praktische Grundlage. Tierärzte können aber auch eigene Dokumente nutzen. Welche Inhalte geregelt sein müssen und wie Transparenz, Besuchsfrequenz oder Dokumentation sichergestellt werden, erfahren Sie in den Leitfäden der Tierhaltung und den entsprechenden Erläuterungen. Hier geht´s zu den Dokumenten. |
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