17.06.2025rss_feed
QS Newsletter
 

Liebe Leserinnen und Leser,

im Zusammenhang mit der Tiergesundheitsberatung gab es immer wieder Fragen und Missverständnisse. Daher haben wir die FAQs zur Tiergesundheitsberatung umfassend überarbeitet und gehen in dieser Systeminformation besonders auf die Auswahl der Betriebe ein. Wer wird zur Tiergesundheitsberatung veranlasst? Die Antwort finden Sie weiter unten.

Außerdem räumen wir mit einem Irrtum auf: Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring werden oft als unnötig abgetan – dabei sind sie essentiell für belastbare Auswertungen.

Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!

Ihr

Dr. Alexander Hinrichs


Was jetzt wichtig für Sie ist:



   

1. Tierschutz bei Sommerhitze


Mit steigenden Temperaturen steigt auch der Wasserbedarf der Tiere. Sie als Tierhalter wissen am besten, was zu tun ist. Hier dennoch einige Tipps und Erinnerungshilfen, damit es keine Schwierigkeiten beim nächsten QS-Audit gibt: Unabhängig von der Jahreszeit – Sommer wie Winter – muss jederzeit Zugang zu sauberem Wasser in ausreichender Menge gewährleistet sein. Ob über Selbsttränken oder Wannen: Besonders in heißen Sommermonaten ist eine konstante Wasserversorgung unerlässlich. Bei der Verwendung von Wannen muss das Fassungsvermögen groß genug sein, um den erhöhten Flüssigkeitsbedarf der Tiere zu decken. Zudem müssen die Behälter stabil gesichert werden, damit sie nicht durch die Tiere umgestoßen werden. Auch bei Selbsttränken muss immer darauf geachtet werden, dass genügend Wasser durchläuft.
Auch der Schutz der Tiere vor extremen Wetterbedingungen ist wichtig. Rinder auf Weiden müssen vor starker Sonne, Sturm oder Hagel Schutz finden – etwa durch Unterstände oder natürlichen Schutz wie Bäume und Hecken. Fehlt dieser Schutz, müssen die Tiere bei Extremwetter in den Stall gebracht werden.

   
   

2. Nullmeldungen keine Nullnummer


Keine Antibiotika eingesetzt? Erfreulich – und eine wichtige Information! Auch wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika bei einer Tiergruppe (z. B. Mastbullen, Milchkühen oder Sauen) eingesetzt wurden, muss dies aktiv in der Antibiotikadatenbank bestätigt werden. Denn: es ist ein großer Unterschied, ob nichts gemeldet oder nichts eingesetzt wurde.

Nur mit vollständigen Daten – auch wenn es nichts zu melden gibt – sind zuverlässige und aussagekräftige Analysen zum Antibiotikaeinsatz möglich. Nullmeldungen lassen sich schnell und einfach eingeben – entweder direkt vom Tierhalter oder nach Absprache durch Bündler oder Tierarzt. Der Menüpunkt dazu heißt: Nullmeldung für Halbjahr.



Hier geht´s zur Anleitung.
   

Hätten Sie's gewusst?



   

1. Auffällige Betriebe für die Tiergesundheitsberatung


Ob ein Schweinemastbetrieb für eine Tiergesundheitsberatung identifiziert wird, hängt von den Schlachtbefunden der letzten sechs Monate ab. Dieser lange Betrachtungszeitraum hilft dabei, Schwankungen zwischen den einzelnen Schlachtpartien eines Tierhalters an einem Schlachthof abzupuffern. Ein Betrieb gilt als auffällig, wenn seine Befunde deutlich schlechter sind als die der anderen Betriebe, die in derselben Zeit zu diesem Schlachthof geliefert haben. Was heißt das? Zuerst wird jeder Schlachthof separat betrachtet, um hier die Betriebe mit den schlechtesten Ergebnissen ausfindig zu machen. Dann werden alle identifizierten Betriebe deutschlandweit verglichen. Die Betriebe, die insgesamt am schlechtesten abschneiden, werden dann durch einen speziell geschulten Auditor betrachtet, um zu klären, ob aktuell Beratungsbedarf besteht – und wenn ja, wird eine Beratung notwendig.

Unsere FAQs zur Tiergesundheitsberatung in der Schweinemast haben wir jetzt umfassend überarbeitet. Weitere Informationen zu Ablauf, Auswahlkriterien, Auditierung und Beratertätigkeit finden Sie auf unserer Website



Hier geht es zu den FAQs.
   

Warum macht QS das?



   

1. Nullmeldungen keine Nullnummer


Keine Antibiotika eingesetzt? Erfreulich – und eine wichtige Information! Auch wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika bei einer Tiergruppe (z. B. Mastbullen, Milchkühen oder Sauen) eingesetzt wurden, muss dies aktiv in der Antibiotikadatenbank bestätigt werden. Denn: es ist ein großer Unterschied, ob nichts gemeldet oder nichts eingesetzt wurde.

Nur mit vollständigen Daten – auch wenn es nichts zu melden gibt – sind zuverlässige und aussagekräftige Analysen zum Antibiotikaeinsatz möglich. Nullmeldungen lassen sich schnell und einfach eingeben – entweder direkt vom Tierhalter oder nach Absprache durch Bündler oder Tierarzt. Der Menüpunkt dazu heißt: Nullmeldung für Halbjahr.



Hier geht´s zur Anleitung.
   

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