

Obst und Gemüse
b
Hersteller:
Name und Anschrift
des Packers, Absenders und / oder
Verkäufers oder eine Codierung, die
von amtlicher Seite vergeben oder an
erkannt wurde.
c
Bezeichnung des Lebensmittels:
Um welches Obst oder Gemüse handelt
es sich? Hier steht Name, Sorte oder
Handelstyp.
d
Angabe des Ursprungslandes:
Das Ursprungsland muss angegeben
werden, alle weiteren Hinweise zum Anbau
gebiet wie beispielsweise„Altes Land“ oder
„Bodensee“ sind freiwillig. Übrigens: Das
Ursprungsland muss immer ausgeschrieben
werden, Abkürzungen sind nur für die USA
erlaubt.
e
Handelsklasse:
Bei Obst und Gemüse
werden Handelsklassen unterschieden
(Extra, I oder II).
f
Nettogewicht:
Gekennzeichnet werden
muss das Nettogewicht oder die Anzahl der
Früchte mit Größenspanne (etwa bei Äpfeln
75/80 Millimeter) oder der angewandte
Größencode.
g
Losnummer:
Über die Losnummer lässt
sich die Ware eindeutig zurückverfolgen.
Ihr wird immer der Buchstabe „L“ voran
gestellt.
h
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) /
Verbrauchsdatum
(nicht im Bild): Bei Obst
und Gemüse steht hier das Mindesthaltbar-
keitsdatum, bei Fresh-Cut-Salaten oder
Sprossen ein Verbrauchsdatum mit Lager-
temperatur.
i
QS-Prüfzeichen:
Das QS-Prüfzeichen
steht für eine konsequente Qualitätssiche-
rung vom Erzeuger bis zur Ladentheke. Die
Abbildung auf der Verpackung ist freiwillig.
WOZU DIENT DIE LOSNUMMER?
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Teilnahme an einer Lotterie
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Rückverfolgbarkeit der Ware
l
Hinweis auf die Adresse des Herstellers
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