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Obst und Gemüse

b

Hersteller:

Name und Anschrift

des Packers, Absenders und / oder

Verkäufers oder eine Codierung, die

von amtlicher Seite vergeben oder an­

erkannt wurde.

c

Bezeichnung des Lebensmittels:

Um welches Obst oder Gemüse handelt

es sich? Hier steht Name, Sorte oder

Handelstyp.

d

Angabe des Ursprungslandes:

Das Ursprungsland muss angegeben

werden, alle weiteren Hinweise zum Anbau­

gebiet wie beispielsweise„Altes Land“ oder

„Bodensee“ sind freiwillig. Übrigens: Das

Ursprungsland muss immer ausgeschrieben

werden, Abkürzungen sind nur für die USA

erlaubt.

e

Handelsklasse:

Bei Obst und Gemüse

werden Handelsklassen unterschieden

(Extra, I oder II).

f

Nettogewicht:

Gekennzeichnet werden

muss das Nettogewicht oder die Anzahl der

Früchte mit Größenspanne (etwa bei Äpfeln

75/80 Millimeter) oder der angewandte

Größencode.

g

Losnummer:

Über die Losnummer lässt

sich die Ware eindeutig zurückverfolgen.

Ihr wird immer der Buchstabe „L“ voran­

gestellt.

h

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) /

Verbrauchsdatum

(nicht im Bild): Bei Obst

und Gemüse steht hier das Mindesthaltbar-

keitsdatum, bei Fresh-Cut-Salaten oder

Sprossen ein Verbrauchsdatum mit Lager-

temperatur.

i

QS-Prüfzeichen:

Das QS-Prüfzeichen

steht für eine konsequente Qualitätssiche-

rung vom Erzeuger bis zur Ladentheke. Die

Abbildung auf der Verpackung ist freiwillig.

WOZU DIENT DIE LOSNUMMER?

l

Teilnahme an einer Lotterie

l

Rückverfolgbarkeit der Ware

l

Hinweis auf die Adresse des Herstellers

?

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