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VERKAUFSTRAINER
QS bei Fleisch
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01.
Die Wareneingänge für Fleisch und Wurst werden anhand
der internen Anweisung überprüft und die Kontrolle ist
entsprechend dokumentiert.
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02.
Die Waren aus dem QS-System sind eindeutig gekennzeich-
net – sowohl auf den Begleitpapieren als auch auf dem
Produkt beziehungsweise der Umverpackung.
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03.
Das Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum ist geprüft
und die Kontrolle entsprechend dokumentiert.
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04.
Fleisch- und Wurstwaren werden in geeigneten Behältern
aufbewahrt. Die typischen Eigenschaften wie Geruch,
Geschmack, Farbe und Feuchtigkeit bleiben so erhalten.
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05.
Die Temperatur der Lebensmittel im Lager- und Verkaufs-
bereich ist geprüft und die Kontrolle dokumentiert.
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06.
Im Spind oder Schrank werden keine verderblichen Lebens-
mittel gelagert. Alle Lebensmittelabfälle werden bis zur
Entsorgung verwechslungsfrei und kühl gelagert.
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07.
Die Transportkisten oder Behälter für die Lagerung oder die
Zubereitung von Lebensmitteln stehen nicht auf dem Boden
und werden nicht für andere Zwecke eingesetzt.
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08.
Putzutensilien wie Eimer, Schrubber und Aufnehmer werden
regelmäßig gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht.
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09.
Alle Mitarbeiter achten auf regelmäßiges Händewaschen,
auch dann, wenn Arbeitshandschuhe getragen werden.
Handschuhe werden nur bei Bedarf getragen und rechtzeitig
gewechselt.
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10.
Kein Mitarbeiter an der Bedientheke mit unverpackter Ware
trägt sichtbaren Schmuck oder hat lackierte oder künstliche
Fingernägel. Die Arbeitskleidung ist sauber.
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Tägliche Hygienemaßnahmen
Checkliste Warenprüfung und Hygienemaßnahmen
Tägliche Warenprüfung