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Im Herbst 2023 haben sich die Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) auf eine Branchenvereinbarung zur Einführung des Herkunftskennzeichens Deutschland verständigt, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt können Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland Gutes aus Deutscher Landwirtschaft gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau bzw. der Geburt, bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung, bis zur Verpackung. Ein neues Live-Online-Seminar der QS-Akademie, das sich an Mitarbeiter aus der Fleischwirtschaft, der Obst-, Gemüse-, und Kartoffelwirtschaft, dem Handel, Tierhalter, Erzeuger und QS-Bündler richtet, liefert Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Kriterien und Teilnahmebedingungen für das in das Herkunftskennzeichen Deutschland .
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