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BVL - Teilwiderruf der Zulassung von Flint für die Anwendung an Blattkohlen

19.08.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Mit Wirkung zum 29. Juli 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittels Flint (Zul.-Nr.: 024657-00) für die Anwendung gegen Echten Mehltau (Erysiphe cruciferarum) sowie pilzliche Blattfleckenerreger an Blattkohlen widerrufen. Dies teilte das BVL über eine am 16. August 2024 veröffentlichte Fachmeldung mit. Bedingt durch den Widerruf ist vorgenannte Anwendung (Anwendungsnummer: 024657-00/15-001) ab sofort nicht mehr zulässig.

Nach Angaben des BVL bleiben andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels von der Entscheidung unberührt. Für diese gelten eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025. Zudem gilt der Teilwiderruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Weitere Informationen zum Teilwiderruf für das Pflanzenschutzmittel Flint finden Sie hier.

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