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Herkunftskennzeichen Deutschland: QS ermöglicht Prüfung im regulären QS-Audit

21.08.2024 | Tierhaltung/Transport | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Fleischwirtschaft

  • QS-System ist registriertes System für die Prüfung der Herkunftskennzeichnung
  • QS-Systempartner können sich in der QS-Datenbank für die Teilnahme an der
    Herkunftskennzeichen Deutschland der ZKHL anmelden
  • Die Teilnahme an der Herkunftskennzeichen Deutschland ist für alle Marktpartner
    in der QS-Datenbank transparent nachvollziehbar

 

Bonn, 21. August 2024. Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig für die Überprüfung der neuen Herkunftskennzeichnung der ZKHL im Rahmen eines regulären Audits in der Datenbank des QS-Systems anmelden. Die Herkunftskennzeichnung bietet Lebensmittelunternehmern und Lebensmittelherstellern die Möglichkeit, ihre Produkte als ausschließlich in Deutschland hergestellte Ware auszuloben. Alle Produktions- und Vermarktungsschritte müssen hierfür nachweislich in Deutschland stattgefunden haben.

Über die systemimmanente Rückverfolgbarkeit des QS-Systems kann die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die für das Herkunftskennzeichen definierten Anforderungen entlang der gesamten Produktionsschritte transparent abbilden und überprüfen. Damit stellen wir die erforderliche Transparenz für die Marktpartner her, fasst QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs zusammen und betont, dass wir den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten, indem wir die bewährten Strukturen des QS-Systems nutzen und möglichst viele Synergien heben.

Alles in einem Audit
Für QS-Systempartner ist das Vorgehen denkbar einfach: QS ist als Prüfsystem bei der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), die das Herkunftszeichen Deutschland vergibt, registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, müssen sich deshalb nur mit einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden. Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhält über die Datenbank die entsprechende Information und kann die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichen Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS-Audit direkt mit überprüfen.

Eine nachweislich lückenlose Herkunft

Auch für Unternehmen der vorgelagerten Produktionsstufen wie beispielsweise Landwirtschaft, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bietet QS eine entsprechende Lösung an. So stellt QS einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Produktes sicher. Bei Schweinefleischprodukten dokumentiert QS die Herkunft der Tiere zurück bis in den Mastbetrieb. Bei Geflügel prüft QS sowohl, dass die Standorte der Elterntierherde als auch die der Brüterei und des Futtermittelunternehmens in Deutschland liegen. Rinder haltende Betriebe brauchen keinen zusätzlichen Herkunftsnachweis, da diese Informationen in deren begleitenden Dokumenten hinterlegt sind.
Bei Obst Gemüse und Kartoffeln müssen sich lediglich die Unternehmen prüfen lassen, die auch die Ware mit dem Zeichen in den Handel bringen. Die ZKHL hat hier keine zusätzlichen Kontrollen von Zulieferern vorgesehen, da die Deklaration des Ursprungslandes sowohl auf dem Etikett als auch auf dem Lieferschein gesetzlich vorgeschrieben ist.


Pressemitteilung zum Download (PDF-Format)

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