Dokumente des QS-Systemhandbuchs
Ergänzend zu den Dokumenten des Systemhandbuchs stellt QS den Systempartnern, Zertifizierungsstellen und Laboren Arbeitshilfen (z. B. Eigenkontrollchecklisten, Musterformulare, Interpretationshilfen) zur Verfügung. Diese finden Sie in unserer Dokumentenübersicht, jeweils auf den Unterseiten der betreffenden Stufen unter Weitere Unterlagen
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- Leitfaden Allgemeines Regelwerk
Allgemeine Beschreibung des QS Systems mit seinen Regelungen wie Systemteilnahme, Nutzung des QS-Prüfzeichens, Sanktionsverfahren, Krisen- und Ereignismanagement u.a.
- 18528
Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen den Systemvertrag oder die Anforderungen im QS-System.
- Leitfaden Zertifizierung (rev01)
Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie Regeln für die unabhängige Kontrolle (Durchführung von Audits, Erstellung von Auditberichten, Auditfrequenz) und Maßnahmen des Ständigen Internen Kontrollsystems (QS-SIKS).
- Anlage 8.1 Zertifizierung Musterzertifikate (rev01)
Vorgaben zu Form und Inhalt von Zertifikaten und Bestätigungen, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt werden.
- Anlage 8.2 Unangekündigte Audits - Produktionsarten
Übersicht, für welche Standorte (Produktionsarten) in der Systemkette Fleisch und Fleischwaren unangekündigte Audits durchzuführen sind.
- 18425
Anleitung zur Durchführung des Futtermittelmonitorings. Anzuwenden für alle Systempartner der Stufe Futtermittelwirtschaft, Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln, Tierhalter und Labore.
- Anlage 8.1 Tabelle Parameter und Methoden
Übersicht der Parameter und Untersuchungsverfahren (Methoden) für das Futtermittelmonitoring. - Anlage 8.2 Futtermittelmonitoring Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte
Übersicht der Höchstgehalte und QS-Richtwerte für Futtermittel beim Futtermittelmonitoring - Anlage 8.3 Untersuchungsspektrum bei Pflanzenschutzmitteln
Liste der Untersuchungsspektren bei Pflanzenschutzmitteln beim Futtermittelmonitoring - Anlage 8.4 Erfassungsbogen für Labore
Antrag für Labore zur Beantragung der QS-Anerkennung Futtermittelmonitoring - Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne
Zusatzkontrollpläne, die zusätzlich zu den im QS-System geforderten, jährlichen Analysen gemäß Leitfaden Futtermittelmonitoring eingehalten werden müssen. - Anlage 8.6 Ad-hoc Monitoringpläne
Ad-hoc Monitoringpläne, die zusätzlich zu den im QS-System geforderten jährlichen Analysen gemäß Leitfaden Futtermittelmonitoring eingehalten werden müssen. - Anlage 8.7 Bewertungskriterien Laborkompetenztest
Anforderungen, die ein Labor zum Bestehen eines Laborkompetenztests erfüllen muss, sowie Erläuterungen, welche Voraussetzungen zur Wiedererlangung der QS-Anerkennung
erfüllt sein müssen, wenn das Labor die QS-Anerkennung diesbezüglich verloren hat - 20631
- Anlage 8.1 Tabelle Parameter und Methoden
- Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anleitung für das Rückstandsmonitoring bei frischem, unbearbeiteten /unverarbeiteten Obst und Gemüse sowie Speisekartoffeln. Anwendbar für Erzeugerbetriebe, Bündler Erzeugung, Großhandel, Probenahmeinstitute und Labore
- Anlage 10.1 Kontrollplan
Übersicht über die aktuellen Risikogruppen und Risikoursprungsländer der Produkte und den daraus resultierenden Pflichtproben und Untersuchungsmethoden.
- Anlage 10.2 Probenahmeprotokoll
Probenahmeprotokoll für den Versand der Probe ins Labor. Ausgefüllt vom Probenehmer.
- Anlage 10.3 Erfassungsbogen für Labore
Erfassungsbogen für Labore zur Beantragung der QS-Anerkennung im Rückstandsmonitoring.
- Anlage 10.4 Bewertungskriterien Laborkompetenztest
Bewertungskriterien Laborkompetenztest
- Anlage 10.5 Nitratbestimmung: Vorgaben zu Probenahmeverfahren und Probenaufbereitung
Vorgaben zum Probenahmeverfahren und zur Probenaufbereitung bei der Nitratbestimmung.
- Anlage 10.6 Beratungsprotokoll
Protokoll für die Dokumentation der fallbezogenen Beratung nach Feststellung einer Beanstandung.
- Anlage 10.1 Kontrollplan
Schwein:
- Leitfaden Salmonellenmonitoring Schwein
Anleitung zur Durchführung des Salmonellenmonitorings in QS-Schweinemastbeständen. Anwendbar für Schweinemastbetriebe und Bündler, Schlachtbetriebe, Labore sowie Probenehmer, Betreuungstierärzte und Anlieferer.
- Anlage 8.1 Erfassungsbogen für Labore Salmonellenmonitoring (Schwein)
Antrag für Untersuchungsstellen (Labore) für die QS-Anerkennung im Salmonellenmonitoring.
- Anlage 8.2 Erklärung zur Ad-hoc-Kategorisierung (Schwein)
Formular, das der zuständige Tierarzt als Bestätigung der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Bündler verwenden kann.
- Anlage 8.3 Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen
Checkliste für die Ermittlung von Gründen und Risiken einer Salmonellenbelastung. Anwendbar von allen Betrieben, die in Kategorie II eingestuft wurden.
- Anlage 8.1 Erfassungsbogen für Labore Salmonellenmonitoring (Schwein)
Geflügel:
- Leitfaden Salmonellenmonitoring- und-reduzierungsprogramm für die Geflügelfleischerzeugung
Anleitung zur Durchführung des Salmonellenmonitorings bei der Geflügelfleischerzeugung. Anwendbar für Geflügelmastbetriebe (Hähnchen, Pute, Pekingente) und Bündler Landwirtschaft, Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe, Labore sowie Probenehmer, Betreuungstierärzte und Anlieferer.
Rind:
- Leitfaden Antibiotikamonitoring Rind
Anleitung zur Durchführung des Antibiotikamonitorings bei Rindern einschließlich Kälbern. Anwendbar für Halter von Rindern, Bündler Landwirtschaft und Tierärzte.
Schwein:
- Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine
Anleitung zur Durchführung des Antibiotikamonitorings bei Mastschweinen. Anwendbar für Halter von Schweinen, Bündler Landwirtschaft und Tierärzte.
Geflügel:
- Leitfaden Antibiotikamonitoring Geflügel
Anleitung zur Durchführung des Antibiotikamonitorings bei Mastgeflügel und Mastelterntieren. Anwendbar für Halter von Masthühnern und Puten sowie deren Elterntieren und Halter von Pekingenten, Bündler Landwirtschaft und Tierärzte.
- Anlage 4.1 QS-Wirkstoffkatalog Geflügel
Auflistung der Wirkstoffe (inkl. Wartezeiten) in abgeschlossener Form, die in Tierarzneimitteln zur Behandlung von QS-Mastgeflügel enthalten sind.
- Anlage 4.1 QS-Wirkstoffkatalog Geflügel
Schwein:
- Leitfaden Befunddaten in der Schweineschlachtung
Anforderungen für die Erfassung der Befunddaten von Schlachtschweinen in der QSBefunddatenbank. Anwendbar für Schlachtbetriebe, die Mastschweine schlachten.
Geflügel:
- Leitfaden Befunddaten in der Geflügelschlachtung
Anforderungen für die Erfassung der Befunddaten von Geflügelschlachtungen in der Befunddatenbank. Anwendbar für Geflügelschlachtbetriebe.
Rind:
- Leitfaden Befunddaten Rinderschlachtung
Anforderungen für die Erfassung der Befunddaten von Rinderschlachtungen in der Befunddatenbank. Anwendbar für Rinderschlachtbetriebe.
- Leitfaden Futtermittelwirtschaft
Anforderungen an die Herstellung von Einzel- und Mischfuttermitteln, Vormischungen
sowie Zusatzstoffen, den Handel, das Private Labelling, die Lagerung und den
Umschlag, sowie den Transport von QS-Futtermitteln.
- Anlage 9.1 Anerkannte Standards
Auflistung der QM-Systeme, die im QS-Audit anerkannt werden können, sowie
Erläuterung der gegenseitigen Anerkennungen mit anderen Standards
- Anlage 9.2 Gate-Keeper-Regelung
Anforderungen für Gate-Keeper von Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffen, Vormischungen
und landwirtschaftlicher Primärprodukte.
- Anlage 9.3 Zertifizierungspflicht bei Futtermittelunternehmen
Übersicht über sämtliche Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen mit Angabe,
welche Tätigkeiten zertifizierungspflichtig sind und für welche Tätigkeiten die
Teilnahme am Futtermittelmonitoring erforderlich ist.
- Anlage 9.4 Ausschlussliste
Übersichten über verbotene Erzeugnisse, über Futtermittel. mit Freigabeprüfung sowie
über verbotene Brennstoffe
- Anlage 9.5 QS-Liste der Einzelfuttermittel
Auflistung der Einzelfuttermittel (Futtermittelausgangserzeugnisse), die im QS-System
verwendet werden dürfen.
- Anlage 9.6 Qualitätsfragebogen für den Bezug ehemaliger Lebensmittel
Vereinbarung zwischen QS Systempartner und Lebensmittelhersteller mit
Anforderungen für den Bezug ehemaliger Lebensmittel, aus denen Futtermittel
hergestellt werden sollen bzw. um diese als solche zu verwenden.
- Anlage 9.7 Bezug von Erzeugnissen aus pflanzlichen Ölen und Fetten
Definition der pflanzlichen Öle und Fett, die basierend auf VO (EU) 2015/1905, mit
dem Verwendungszweck Futtermittel bezogen werden.
- Anlage 9.1 Anerkannte Standards
- Leitfaden QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen
Anforderungen für Betreiber fahrbarer Mahl- und Mischanlagen, die für QS-Systempartner Futtermischungen herstellen.
- Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger (Einzelfuttermittelherstellung)
Anforderungen für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln, deren Produktionsmenge an Einzelfuttermitteln 1.000 t bezogen auf Trockenmasse pro Jahr nicht übersteigt.
QS-Soja Plus
Zusammen mit Vertretern entlang der gesamten fleischerzeugenden Kette erarbeitete QS das Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja zum QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Zum 1. April 2023 startet das Zusatzmodul – die Futtermittelunternehmen können sich zertifizieren lassen; ab 1. Januar 2024 ist es für alle Futtermittelhersteller und -händler, die Sojaerzeugnisse verarbeiten oder handeln, verpflichtend.
- Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung
Anforderungen für die Rindermast, Kälbermast, Fresser- und Kälberaufzucht,
Milchviehhaltung sowie Mutter- und Ammenkuhhaltung.
- Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung
Anforderungen für die Schweinemast, Ferkelaufzucht, Jungsauen-/Eberaufzucht sowie
Sauenhaltung und Ferkel bis zum Absetzen.
- Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast
Anforderungen für die Hähnchenmast, Putenaufzucht und –mast sowie
Pekingentenaufzucht und –mast.
- Leitfaden Landwirtschaft Elterntierhaltung Geflügel
Anforderungen für die Elterntierhaltung (Hähnchen und Puten) und für die Haltung von Zuchttieren (männlich und weiblich), die für die Bruteiproduktion eingesetzt werden.
- Leitfaden Brütereien
Anforderungen für den Umgang mit Brüteiern und Küken für die Erzeugung von
Hähnchen- und Putenküken.
- Leitfaden Tiertransport
Anforderungen an die Dokumentation und die Durchführung des Transportes von
Rindern, Schweinen und Geflügel für gewerbliche Transportunternehmen und
Schlachthof-eigene Transporte.
Auditcheckliste Schweinehaltung
- Leitfaden Bündler Landwirtschaft/Erzeugung
Aufgaben und Pflichten an Bündler, die für tierhaltende Betriebe, Gartenbaubetriebe, Tiertransportunternehmen, Ackerbaubetriebe sowie Grünland- und Feldfutterbetriebe die Teilnahme am QS-System organisieren.
- Anlage 13.1: Registrierung von Erzeugern mit GLOBALG.A.P.-Zertifikat Option 2/ Option 1 Multisite mit QMS
Anforderungen für Bündler bei der Registrierung von Zertifikatsinhabern und Erzeugern mit GLOBALG.A.P.-Zertifikaten nach Option 2 und/oder nach Option 1 Multisite mit Qualitätsmanagementsystem (QMS).
- Anlage 13.2: Teilnahme am QS-System mit GLOBALG.A.P.-Zertifikat Option 2
Anforderungen für Zertifikatsinhaber mit GLOBALG.A.P.-Zertifikaten nach Option 2 und angeschlossene Erzeuger zur Teilnahme am QS-System, sowie die Voraussetzungen für die Kennzeichnung der Ware aus diesen Betrieben mit dem QS-Prüfzeichen.
- Anlage 13.3: Teilnahme am QS-System mit GLOBALG.A.P.-Zertifikat Option 1 Multisite mit QMS
Anforderungen für Erzeuger mit GLOBALG.A.P.-Zertifikaten nach Option 1 Multisite mit Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems zur Teilnahme am QS-System (QMS) sowie die Voraussetzungen für die Kennzeichnung der Ware aus diesen Betrieben mit dem QS-Prüfzeichen.
- Anlage 13.1: Registrierung von Erzeugern mit GLOBALG.A.P.-Zertifikat Option 2/ Option 1 Multisite mit QMS
- Leitfaden Schlachtung/Zerlegung
Anforderungen an die Schlachtung und Zerlegung von Rindern, Schweinen und Geflügel sowie für Unternehmen, in denen eine Bearbeitung stattfindet bis hin zur Fleischverpackung für den Endverbraucher.
- Leitfaden Verarbeitung Fleisch/Fleischwaren
Anforderungen an die Verarbeitung von Fleisch, Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen sowie Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen.
- Leitfaden Fleischerhandwerk
Anforderungen an das Fleischerhandwerk (Rind, Schwein, Geflügel)
Auditcheckliste Schlachtung/Zerlegung
- Leitfaden Fleischgroßhandel
Anforderungen an den Fleischgroßhandel
- Leitfaden Broker Fleisch und Fleischwaren
Anforderungen an Broker, die Handelsaktivitäten mit QS-Ware ausüben. Der Broker ist Eigentümer der QS-Ware, ohne zwangsläufig mit dieser in Berührung zu kommen.
- Leitfaden Logistik von Fleisch und Fleischwaren
Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Fleisch und Fleischwaren, welche im Auftrag von QS-Systempartnern durchgeführt wird. Lagerunternehmen sind keine Eigentümer der QS-Ware.
- Erläuterung: Kennzeichnung von QS-Ware (Fleisch und Fleischwaren)
Anforderungen an die Nutzung des QS-Prüfzeichens bei zusammengesetzten Produkten wie beispielsweise Mischsalate oder Fertiggerichte.
- Leitfaden Heimtierfutter
Anforderungen an die Produktion von Futtermitteln für Heimtiere, insbesondere Hunde und Katzen. Die Zertifizierung nach diesem Leitfaden ist die Voraussetzung für die Kennzeichnung von Heimtierfutter mit dem Siegel der Initiative Tierwohl (ITW).
- Leitfaden Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln (Version 2024 gültig bis 31.03.2025)
Anforderungen an Anbau, Ernte, Aufbereitung und Vermarktung von Obst und Gemüse
(Freiland/Geschützter Anbau) sowie Kartoffeln beim Erzeuger.
- Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln (Version 4.0)
Mit GLOBALG.A.P. gebenchmarkter Standard mit Anforderungen an Anbau, Ernte,
Aufbereitung und Vermarktung von Obst und Gemüse (Freiland/Geschützter Anbau)
- Anlage 9.1/11.1 Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen
Liste der möglichen Einsatzstoffe für Biogasanlagen, deren Gärsubstrate unter
Auflagen im Obst-, Gemüse- und Kartoffelanbau erlaubt sind.
- Anlage 11.2 Anforderungen an Bearbeitungsprozesse
Anforderungen an die Herstellung von Suppengrün, an Schälprozesse sowie die
Vermarktung dieser verarbeiteten und ggf. verpackten Produkte als QS-Ware.
sowie Kartoffeln beim Erzeuger.
- Anlage 9.1/11.1 Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen
- Leitfaden Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anforderungen an die Prozesse in obst-, gemüse- und kartoffelbearbeitende und
verarbeitende Betriebe (außer Filialen des Lebensmitteleinzelhandels).
- Anlage 11.2 Anforderungen an Bearbeitungsprozesse
Auditcheckliste Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln
- Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anforderungen an den Großhandel (einschließlich Agenturen) von Obst, Gemüse, Kartoffeln mit frischer, bearbeiteter und verarbeiteter Ware.
- Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anforderungen für Logistikunternehmen, die frisches, bearbeitetes und verarbeitetes Obst und Gemüse sowie Kartoffeln ausschließlich transportieren und/oder lagern und ggf. kommissionieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind.
- Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel Fleisch, Fleischwaren und Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anforderungen an den Lebensmitteleinzelhandel einschließlich C&C-Märkte sowie Onlinehandel für Fleisch und Fleischwaren sowie Obst, Gemüse, Kartoffeln.
- 15313
Anforderungen an die Nutzung des QS-Prüfzeichens bei zusammengesetzten Produkten wie beispielsweise Mischsalate oder Fertiggerichte, die überwiegend (≥ 50 %) aus Zutaten bestehen, die nach den Anforderungen des QS-Systems produziert und vermarktet wurden (QS-Ware)
- Anlage I Onlinehandel Zusatzmodul
Das Zusatzmodul Onlinehandel richtet sich an Systempartner aus den Bereichen Obst, Gemüse, Kartoffeln und Fleisch und Fleischwaren, die QS-Ware über einen Onlinehandel regelmäßig anbieten.
- 15313
Auditcheckliste Lebensmitteleinzelhandel Fleisch und Obst, Gemüse, Kartoffeln
Für die stufenübergreifende Qualitätssicherung der Systemketten Fleisch und Fleischwaren bzw. Obst, Gemüse, Kartoffeln sind Leitfäden wie Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung, Brütereien, Elterntierhaltung und Geflügelmast bzw. Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln verbindlich. Zusätzlich zu diesen Leitfäden bietet QS dem landwirtschaftlichen Betrieb als Servicepaket einen weiteren Leitfaden mit Checklisten für den Betriebszweig Ackerbau, Grünlandnutzung und Feldfutteranbau an.
- Leitfaden Servicepaket Ackerbau, Grünlandnutzung und Feldfutteranbau
Anforderungen für die Betriebszweige Ackerbau (Drusch- und Hackfrüchte), Getreide,
Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln (ohne Speisekartoffeln),
Grünlandnutzung und Feldfutteranbau.
- Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen
Die freiwillige QS-Inspektion von Arbeits- und Sozialbedingungen ist für die Systempartner anwendbar,
die im QS-System Obst, Gemüse, Kartoffeln erzeugen, transportieren oder handeln
- Anlage 4.1 Musterbestätigung FIAS
Mustervorlage für die von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Bestätigung der
Inspektion.
- Anlage 4.1 Musterbestätigung FIAS
Um Doppelauditierungen zu vermeiden können QS-Systemteilnehmer die Anforderungen zur Auslobung VLOG geprüft
bzw. Ohne Gentechnik
, die vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) definiert sind, im QS-Audit prüfen lassen.
- VLOG-Zusatzmodul in der Landwirtschaft
Zusatzanforderungen, die im QS-Audit als Grundvoraussetzung zur AuslobungOhne
geprüft werden können. Anwendbar für die Landwirtschaft.
Gentechnik
- VLOG-Zusatzmodul in der Fleischwirtschaft
Zusatzanforderungen, die im QS-Audit als Grundvoraussetzung zur AuslobungOhne
geprüft werden können. Anwendbar für die Fleischwirtschaft
Gentechnik
(Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung und Fleischerhandwerk).
QS-zertifizierte Betriebe der Stufen Erzeugung und Landwirtschaft können die Anforderungen der Regionalfenster Service GmbH in QS-Audits prüfen lassen. Auf dieser Basis können diese Betriebe Regionalfenster-Ware an Regionalfenster-Lizenznehmer liefern. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Anmeldung zum Regionalfenster über den QS Bündler. Die Teilnahme am Regionalfenster ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die QS Zertifizierung oder das QS Auditergebnis. Weitere Informationen zum Regionalfenster e. V. unter www.regionalfenster.de.
Die Anforderungen der Regionalfenster Service GmbH sind in den QS-Leitfäden Landwirtschaft - Rindermast, Schweinehaltung, Geflügelmast sowie - Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln und QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln unter Abschnitt I Regionalfenster integriert.