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Newsletter QS-Prüfsystem 27/2025
10.07.2025
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10. Juli 2025
10. Juli 2025
100. Sitzung des Sanktionsbeirates
Am 9. Juli 2025 tagte der Sanktionsbeirat des QS-Systems zum 100. Mal. Seit seiner Gründung im Jahr 2004 hat das unabhängige Gremium 6.850 Fälle behandelt. Dabei wurden 4.263 Vertragsstrafen ausgesprochen, z.T. in Verbindung mit sonstigen Sanktionen wie Sperrungen, Sonderaudits oder auch der Empfehlung des Ausschlusses aus dem QS-System. Zudem wurden 1.613 Rügen erteilt, 143 Verfahren wurden eingestellt.
9. Juli 2025
Wie wichtig ist Nachhaltigkeit beim Lebensmitteleinkauf? Neue QS-Studie zeigt klare Prioritäten der Verbraucher
Im Rahmen der aktuellen QS-Studie 'Wie sicher essen wir Deutschen?' wurde untersucht, welche Nachhaltigkeitsaspekte für Verbraucher besonders zählen, wenn ein Lebensmittel als nachhaltig gekennzeichnet ist. Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Weniger Abfall ist für die meisten das wichtigste Kriterium.
8. Juli 2025
MRSA-Monitoring: Ergebnisse der zweiten Untersuchung liegen vor
Die Belastung von Fleisch und Fleischprodukten mit Campylobacter-Bakterien, ESBL- und MRSA-Keimen stellt ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Im Zuge eines über den QS-Wissenschaftsfonds geförderten Projekts zum MRSA-Monitoring hat QS erstmals 2022 und zuletzt 2024 Geflügelfleisch (Pute und Hähnchen) auf Campylobacter spp., ESBL und MRSA untersucht.
7. Juli 2025
Ihre Fragen rund um die Tiergesundheitsberatung – unsere Antworten
Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung, erreichten uns einige Fragen zur Umsetzung. Um Sie schnell und unkompliziert zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in unseren FAQs zur Tiergesundheitsberatung übersichtlich für Sie hier zusammengestellt.
4. Juli 2025
Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring
Auch wenn im 1. Halbjahr 2025 keine Antibiotika in einer Tiergruppe (z. B. Mastbullen, Milchkühen oder Sauen) eingesetzt wurden, muss der Tierhalter dies in der QS-Antibiotikadatenbank durch eine Nullmeldung aktiv bestätigen. Denn: Es reicht nicht aus, einfach nichts zu melden – auch der Nicht-Einsatz von Antibiotika muss erfasst werden. Nur so können verlässliche Analysen zum Antibiotikaeinsatz erfolgen.
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