Funktionalität & Anwendung
Nach dem Login in die QS-Klimaplattform werden Sie zunächst um Ihre Einwilligung zur Datenfreigabe gefragt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit direkt in der Plattform über einen entsprechenden Button erteilen oder widerrufen.
Schlachtunternehmen haben die Möglichkeit, sich die freigegebenen Werte über die bereits bestehende Schnittstelle zur QS-Datenbank abzurufen – vorausgesetzt, Sie als Landwirt haben die entsprechende Freigabe erteilt.
In der QS-Klimaplattform wird es künftig eine Funktion geben, mit der Sie Ihren CO₂-Fußabdruck, die dazugehörigen Einzelwerte sowie sämtliche Primärdaten unkompliziert mit Dritten teilen können.
Hierfür werden der Name und die E-Mail-Adresse der betreffenden Person benötigt.
Sie als Landwirt entscheiden selbst, welche Daten und für welchen Zeitraum die Daten freigegeben werden sollen.
Die freigegebene Person erhält anschließend einen Link zu einem PDF-Dokument, das ausschließlich die von Ihnen ausgewählten Daten enthält. Dieses PDF kann von der Person heruntergeladen werden
Die QS-Klimaplattform ist zunächst nur für die Eingabe der CO₂-Daten freigeschaltet, die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks – und damit auch die Option zur Weitergabe des CO₂-Fußabdrucks für Dritte – ist voraussichtlich ab Ende September möglich. Wir informieren Sie zeitnah.
Ja. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, hat QS eine Schnittstelle vorgesehen, über die Daten aus bestehenden Programmen – beispielsweise aus Betriebsmanagementtools, CO₂-Berechnungstools oder den Systemen von Erzeugergemeinschaften oder anderen CO₂-Rechenern übertragen werden können.
Dadurch können viele der Primärdaten Ihres Betriebs automatisch in die QS-Klimaplattform übertragen werden.
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Daten nur einmal erfassen müssen und diese anschließend einfach und sicher an die QS-Anwendung übermittelt werden.
Ja, hierfür wird es ab 2026 eine Funktion geben, die es ermöglicht die Eingaben aus dem Vorjahr zu übernehmen. Anschließend können Werte, die sich im aktuellen Berichtszeitraum geändert haben, angepasst werden (Verbräuche, Tierzahlen, Gewichte etc.).
Die Datenerfassung kann für den Tierhalter mit dem Kalenderjahr 2024 bzw. dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 beginnen. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit 6 Monate bzw.12 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bzw. Wirtschaftsjahres. Auf der Übersichtsseite der QS-Klimaplattform finden Sie eine Anzeige, wie lange Sie den jeweiligen Datensatz noch bearbeiten können.
Solange eine Bearbeitung möglich ist, erhalten Sie einen vorläufigen CO₂-Ergebniswert. Die aktuellen Emissionswerte für Futtermittel für den zurückliegenden Betrachtungszeitraum liegen QS erst im Frühjahr vor, bis dahin wird das Ergebnis auf Basis der Vorjahreswerte berechnet. Sobald die finalen Werte vorliegen, aktualisiert sich das Ergebnis automatisch.
Es ist grundsätzlich möglich, Datensätze rückwirkend bis 2021 anzulegen und den CO₂-Fußabdruck zu berechnen. Jedoch ist zu beachten, dass in diese Berechnungen Futtermittelemissionswerte einfließen, die auf den Marktgegebenheiten von 2024 basieren.
Ja, in der Eingabemaske werden alle Werte jederzeit zwischengespeichert. Die Eingabe kann dann zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.
Sobald die Daten gespeichert und zur Berechnung versendet werden, erfolgt die Berechnung durch LfL. Das Ergebnis wird kurze Zeit später in der Klimaplattform angezeigt. ACHTUNG: Diese Funktion wird voraussichtlich erst ab Ende September in der QS-Klimaplattform zur Verfügung stehen.
Sie können die Eingaben in den beiden Schritten Nummer fünf und sechs der Primärdatenerfassung tätigen. Als selbsterzeugender und -mischender Betrieb ist es auch möglich Alleinfuttermittel in der QS-Klimaplattform einzutragen.
Alle Eingaben werden gespeichert. Eine Ergänzung oder Anpassung kann dann über die unterschiedlichen Anwendungen vorgenommen werden.
Die Freigabe gilt grundsätzlich für alle Schlachtunternehmen. Eine Auswahl einzelner Unternehmen ist nicht möglich. Damit ein Schlachtunternehmen eine Abfrage durchführen kann, muss ihm jedoch die VVVO-Nummer des jeweiligen (Ihres) Betriebs vorliegen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Bündler oder eine vertrauenswürdige dritte Person freizuschalten. Diese können dann in Ihrem Auftrag Daten eingeben und/oder Ihre Daten einsehen.
Nein, es kann immer nur eine Person an den Daten arbeiten. In der QS-Klimaplattform wird Ihnen ein entsprechender Hinweis angezeigt, falls bereits jemand anderes für Sie aktiv ist.
Sie können der von Ihnen freigeschalteten Vertrauensperson jederzeit die Zugriffsrechte entziehen.